Die Laufzeit des Kurzarbeitergeldes in der Schüttelregion wurde verlängert

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Der Präsidentenbeschluss zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zum 7. August 2023 für Arbeitsplätze, an denen aufgrund der regionalen Krise aufgrund der Erdbeben in Kahramanmaraş Kurzarbeit gilt, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Der von Präsident Recep Tayyip Erdoğan unterzeichnete Beschluss trat am 9. Mai in Kraft.

Dem Beschluss zufolge wird im Rahmen der im ergänzenden zweiten Element des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Nr. 4447 genannten Originale die Frist für die Gewährung von Kurzarbeitergeld für Betriebe, die Kurzarbeit beantragt haben, bis zum 8. Mai 2023 aus Gründen verlängert der regionalen Krise aufgrund der Erdbeben in Kahramanmaraş am 6. Februar 2023, die Antragspflicht für Arbeitgeber. und ab dem 9. Mai (einschließlich dieses Datums) für das Einzelpersonal, das zuvor von Kurzarbeit profitierte und nicht mehr Die Eins-zu-Eins-Bedingungen gelten für die Arbeitsplätze, an denen die Kurzarbeit am oder vor dem 8. Mai beendet wurde, und für die Arbeitsplätze, an denen die Kurzarbeit nach dem 8. Mai beendet wurde. Sie wurde ab dem auf den Ablauf folgenden Tag verlängert Frist bis zum 7. August 2023, ohne dass es einer erneuten Feststellung der Förderfähigkeit bedarf.

„Arbeitslosengeld wird nicht von der Frist abgezogen“

In der schriftlichen Erklärung der türkischen Arbeitsagentur (İŞKUR) wurde daran erinnert, dass die Praxis der Kurzarbeit für 3 Monate aufgrund der regionalen Krise aufgrund der Erdbeben in Kahramanmaraş am 6. Februar 2023 in die Praxis umgesetzt wurde.

In diesem Zusammenhang wurde berichtet, dass bisher rund 937 Millionen Lira an 110.000 Personen ausgezahlt wurden, und es wurde darauf hingewiesen, dass die Laufzeit des Kurzarbeitergeldes aufgrund der regionalen Krise ab dem 9. Mai um drei Monate verlängert wurde 2023 mit der Entscheidung des Präsidenten Nr. 7410, so dass die Arbeitgeber bis zum 7. August 2023 von der Bewerbung profitieren können.

In der Erklärung hieß es, dass die Anträge der Chefs, die den Kurzarbeitsantrag verlängern wollen, über E-Government eingehen werden: „Verlängerungszahlungen werden von İŞKUR an das Personal der Chefs geleistet, deren erster Antrag genehmigt wurde.“ durch die Präsidentschaft des Guidance and Inspection Council.“ Informationen waren enthalten.

In der Erklärung heißt es, dass auch Chefs, die die Zulage bereits beantragt, aber aufgrund der Prüfung nicht abgeschlossen haben, eine Verlängerung beantragen können, und dass diese Verlängerungsanträge danach in das Verfahren aufgenommen werden das Prüfungsergebnis des ersten Antrags wird genehmigt.

In der Erklärung heißt es: „Darüber hinaus werden im Einklang mit der oben genannten Entscheidung des Präsidenten Kurzarbeitergelder, die aufgrund einer regionalen Krise gezahlt werden, nicht von der Frist für das Arbeitslosengeld abgezogen.“ Wort war enthalten.

(AA)

T24

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