Can Atalay wandte sich an das Verfassungsgericht: Sein Recht zu wählen, gewählt zu werden und sich politisch zu betätigen, sei verletzt worden

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TYP Hatay Stellvertreter Kann Atalay Er hat heute beim Verfassungsgericht einen Antrag gestellt, nachdem das Verfahren ausgesetzt und sein Freilassungsantrag abgelehnt worden war. Atalays Recht auf ein faires Verfahren; erklärte, dass das Recht zu wählen, gewählt zu werden und sich politisch zu betätigen sowie das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt wurden. Im Antrag wurde beantragt, die Verstöße zu beheben und die Untersuchungshaft aufzuheben.

Can Atalay, Abgeordneter der Hatay-Partei der türkischen Arbeitspartei, dessen Inhaftierung trotz seiner Wahl zum Abgeordneten, dem Erhalt seines Mandats, seiner Kandidatur für den Vorsitzenden der Großen Nationalversammlung der Türkei und seiner Wahl zum Mitglied des Menschenrechtsuntersuchungsausschusses der Türkei weiterhin andauert Große Nationalversammlung der Türkei. Nach der Ablehnung durch die Entscheidung der 4. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts reichte er heute über seine Anwälte einen Antrag beim Verfassungsgericht ein.

Atalay: Das Recht zu wählen, gewählt zu werden und sich an politischen Aktivitäten gemäß Artikel 67 der Verfassung zu beteiligen, wurde verletzt

Im Antrag wegen Rechtsverletzung; Er erklärte, dass mit dem 36. und dem 13. Punkt der Verfassung das Recht auf ein faires Verfahren im 6. Punkt der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt werde und damit auch das 17. Element der Konvention verletzt werde. Atalay forderte die Festlegung des „Rechts zu wählen, gewählt zu werden und sich politisch zu betätigen“ in Artikel 67 der Verfassung.

Atalay auch; Er erklärte: „Das Recht auf freie Wahl in Element 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Artikel 19 (Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit) der Verfassung und Artikel 5 Absätze (1) und.“ (4) der EMRK verletzt wurden.“ . Im Antrag wurde beantragt, die Verstöße zu beheben und die Untersuchungshaft aufzuheben. (PHÖNIX)

T24

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