Keine Zulassung für Rechtsanwälte, die nach dem 15. Juli nach Deutschland geflohen sind

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Der Bundeskassationsgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass die ablehnende Entscheidung der Vorinstanz über den Antrag des Paares nicht den Regelungen der Anwaltschaft in Deutschland entspreche und nicht verfassungswidrig sei. Das Kassationsgericht entschied außerdem, dass das Ehepaar, das die Entscheidung dem höheren Gericht vorgelegt hatte, die Gerichtskosten in Höhe von 10.000 Euro pro Person tragen sollte.

Es wurde angegeben, dass die Rechtsanwältin, die den Fall vorbrachte, 1975 geboren war, einen Abschluss an der juristischen Fakultät der Universität Ankara hatte und später sowohl in einer privaten Anwaltskanzlei als auch in vielen öffentlichen Einrichtungen arbeitete.

Es wird angegeben, dass der männliche Kläger im Jahr 1972 geboren wurde und nach seinem Abschluss an der Fakultät seit 2001 freiberuflich tätig ist, aber auch als Anwalt für öffentliche Institutionen und schließlich als Rechtsberater im Premierministerium tätig war Truthahn.

Sie wurden 2016 aus der Anwaltskammer Ankara und 2017 aus der Anwaltskammer Ankara entlassen.

Das Ehepaar, das im September 2016 mit seinen Kindern nach Deutschland kam, verlor nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 mit der Begründung, es gehöre zur Gülen-Gemeinschaft, seinen Arbeitsplatz und seine Berufslizenz. Berichten zufolge habe er einen Antrag gestellt, Ihr Antrag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, sie hätten keine Lizenz.

In die Entscheidung wurde auch aufgenommen, dass die politischen Asylanträge des Paares in Deutschland abgelehnt wurden, sie jedoch mit ihrem Asylstatus in Deutschland belassen wurden und dort verblieben. Sogar das Ehepaar, dessen Antrag im Mai vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde, wurde heute vom Gericht bekannt gegeben.

T24

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