Der Gerichtsausschuss, der sich mit dem Fall des Massakers vom 10. Oktober befasst, wechselte zum dritten Mal

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Mit der Entscheidung des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) wurde der Dienstort des Leiters und eines Mitglieds des 4. Obersten Strafgerichtshofs von Ankara, der den Fall des Massakers vom 10. Oktober bearbeitete, geändert. Dies war der dritte Vorstandswechsel im Massakerprozess.

Mit dem heute im Amtsblatt veröffentlichten Erlass hat die HSK den Dienstort von 3.000 423 Richtern und Staatsanwälten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geändert. Der Vorsitzende des 4. Obersten Strafgerichtshofs von Ankara, der sich mit dem Fall des von ISIS organisierten Selbstmordanschlags am 10. Oktober 2015 im Bahnhof von Ankara befasst, bei dem 103 Menschen ums Leben kamen. Kerim Coskunnach Antalya, Mitglied Seref SezerEr wurde nach Elazig berufen.

Damit hat sich zum dritten Mal die Delegation des Gerichts, die den seit rund sieben Jahren andauernden Fall verhandelt, zum dritten Mal geändert. Zunächst wurde ihm die Leitung des Gerichts im ersten Präsidium übertragen. Selfet Giray zum Obersten Gerichtshof ernannt; Anstelle von Giray, genau wie in der Delegation Omer Unal gebracht worden war. Später wurden Ömer Ünal und Erhan Karakaya in der Delegation zu Staatsanwälten des Regionalgerichts Ankara ernannt, und der Prozessankläger Adnan Gümüş wurde zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt von Ankara Batı ernannt.

Im Fall vom 10. Oktober müssen die Anwälte der Opfer der Delegation bei jedem Delegationswechsel den Vorfall und die Dokumente immer wieder erläutern. Der Delegationswechsel erschwert die Arbeit der Anwälte im Hinblick auf den Fortschritt der Dokumente und Anfragen, die gestellt werden, um die Forderungen zu verstehen, die die Verantwortlichen des Massakers ans Licht bringen werden. Der letzte Delegationswechsel bedeutet, dass der siebenjährige Prozess möglicherweise verlängert wird.

Die Anwälte des Massakers vom 10. Oktober gaben im vorherigen Delegationswechsel folgende Erklärung ab:

„Während des Verfahrens kam es einmal zu einem Wechsel des Staatsanwalts; Am 27. November 2020 wurde der Gerichtsvorsitzende vom Präsidium der HSK zum Mitglied des Obersten Gerichtshofs ernannt und stattdessen das dienstälteste Mitglied der Delegation ernannt. Zum heutigen Zeitpunkt haben wir jedoch erfahren, dass alle Mitglieder des Ausschusses, einschließlich des Prozessanwalts, mit dem HSK-Erlass vom 24. Dezember 2020 anderen Einheiten zugewiesen wurden. Mit dieser Entscheidung wurden von der politischen Macht alle Gesprächspartner in der Justiz nach und nach aus dem Dokument gestrichen, die unsere Sturheit zeigen, mit den Verantwortlichen für das Massaker, das wir seit mehr als vier Jahren verfolgen, abzurechnen. Wenn die neu ernannten Richter und Staatsanwälte versuchen, dieses Dokument stillschweigend zu schließen, sollte jedem klar sein, dass wir nicht aufhören werden, die Verantwortung für das Massaker in Ankara vom 10. Oktober zu übernehmen. Wir haben uns bisher nicht einschüchtern lassen, und Sie werden sich von nun an nicht einschüchtern lassen.“

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T24

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