Die Oberstaatsanwälte von 20 Provinzen haben sich geändert: Das Dekret gilt für 3.423 Richter und Staatsanwälte

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Mit dem HSK-Erlass wurde der Dienstort der Oberstaatsanwälte in 20 Provinzen geändert. Das Dekret gilt für 3.423 Richter und Staatsanwälte.

Die Erste Kammer des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) hat die Arbeiten an den Namens- und Verwaltungsjustizgrundverordnungen von 2023 mit Beschluss vom 17. Juli 2023 abgeschlossen und abgeschlossen.

Dementsprechend wurde der Einsatzort der Oberstaatsanwälte von Adıyaman, Ağrı, Aydın, Bingöl, Denizli, Elazığ, Giresun, Hatay, Isparta, İzmir, Kahramanmaraş, Malatya, Manisa, Mardin, Muş, Niğde, Şırnak, Trabzon, Uşak und Van geändert.

Mit dem Erlass wurden die Dienstorte von 3.36 Richtern und Staatsanwälten sowie 387 Verwaltungsrichtern und Staatsanwälten geändert.

Details folgen…

T24

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