Es wurde eine Untersuchung zur „Ausweitung der Schutzmaßnahme“ bei Zahnbürstenimporten eingeleitet.

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Es wurde beschlossen, eine Untersuchung einzuleiten, um die Frist der aktuellen Schutzmaßnahme beim Zahnbürstenimport zu verlängern.

Das vom Handelsministerium ausgearbeitete „Kommuniqué über Schutzmaßnahmen bei Importen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Dementsprechend haben inländische Hersteller eine Verlängerung der Schutzmaßnahme für den Zahnbürstenimport beantragt.

Bei der auf der Grundlage des Antrags durchgeführten Prüfung wurde festgestellt, dass die Einfuhren und der Marktanteil der Einfuhren nach der Umsetzung der oben genannten Schutzmaßnahme in gewissem Maße zurückgingen, es zu einer gewissen Erholung der Wirtschaftsindikatoren inländischer Hersteller kam, in den letzten Zeiträumen jedoch eine Verschlechterung der Indikatoren für inländische Verkäufe, Produktion, Produktivität und Lagerbestände zu verzeichnen war.

Der Rat zur Bewertung von Schutzmaßnahmen bei Einfuhren beschloss einstimmig, eine Untersuchung zur Verlängerung der Schutzmaßnahme einzuleiten.

(AA)

T24

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