Einspruch gegen den „Gutverhaltensrabatt“, den die 6-jährige Tochter des ermordeten Musikers Onur Şener den Angeklagten gewährt hat

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Musiker Onur SenerDie Anwälte der 6-jährigen Tochter des Musikers protestierten gegen die Strafminderung, weil sie bei seinem Mord nett zu den Angeklagten gewesen sei.

Im Fall der Ermordung des Musikers Onur Şener bei der in Ankara ausgebrochenen Schlägerei, weil er sich weigerte, am Veranstaltungsort ein Wunschmodul zu spielen, wurden die inhaftierten Angeklagten İlker Karakaş und Ali Gündüz zu 25 Jahren Gefängnis mit Abzug der Würdigung verurteilt.

Nach Angaben von Mesut Hasan Benli aus HürriyetDer erste Einspruch gegen die umstrittene Entscheidung des Gerichts kam von Onur Şeners 6-jähriger Tochter.

In dem von den Anwälten des kleinen Mädchens, Doğan Erkan und İnanç Görür, eingereichten Berufungsantrag wurde argumentiert, dass es nicht ungewöhnlich sei, dass die Beklagten in dem Fall eine ausreichende Reduzierung vorgenommen hätten. Kurz gesagt wurde Folgendes festgestellt:

„Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass sie es im Nachhinein bereuen, halten wir die Reduzierung des 62. Problems (gutes Benehmen) für gesetzeswidrig, dass der tatsächliche 5-fache Angriff mit Hiebwaffen auf den Kopf- und Halsbereich eine Handlungsform ist, die gutes Benehmen nicht berücksichtigt.“

KLICK – Entscheidung im Mordfall des Musikers Onur Şener

T24

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