Der Oberste Gerichtshof lehnte den Freilassungsantrag des TİP-Abgeordneten Can Atalay ab.
Die Berufung gegen die Inhaftierung des TİP Hatay-Abgeordneten Can Atalay wurde vom Obersten Gerichtshof abgelehnt.
Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts lehnte einstimmig den Freilassungsantrag der Anwälte des Reisehäftlingsanwalts Can Atalay ab, der trotz seiner Wahl zum Hatay-Abgeordneten der Türkischen Arbeiterpartei (TIP) bei den Wahlen am 14. Mai nicht freigelassen wurde.
Details folgen…
T24