AYM lehnte den Einspruch gegen das E-Commerce-Gesetz ab

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Das Verfassungsgericht (AYM) hat seine Entscheidung zum umstrittenen E-Commerce-Artikel gefällt. Der Oberste Gerichtshof wies den Einspruch zu bestimmten Aspekten des Gesetzes zurück.

Das Gesetz zur Regelung der Wettbewerbsbedingungen zugunsten inländischer Unternehmen im Bereich E-Commerce ist im vergangenen Januar in Kraft getreten. Die CHP, die bei den Sitzungen im Parlament für die Verordnung gestimmt hatte, brachte später einige Aspekte des Gesetzes vor das Verfassungsgericht, was zu Kontroversen führte. In dieser Mitte beschloss das Verfassungsgericht, vor den Verhandlungen über den Löschungsantrag das Handelsministerium anzuhören.

Der Oberste Gerichtshof hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Nichtigkeitsantrag abzulehnen.

T24

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