„Rechtsverletzung“-Antrag von CHP beim Verfassungsgericht bezüglich TRT-Sendungen

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Stellvertretender CHP-Generalführer Zeynel Emrereichte beim Verfassungsgericht eine Klage wegen „Rechtsverletzung“ ein und machte geltend, dass TRT-Sendungen nicht fair und unparteiisch seien.

Emre gab nach seinem persönlichen Antrag auf TRT-Sendungen vor dem Verfassungsgericht Erklärungen ab. Emre betonte, dass die Fähigkeit der politischen Parteien, ihre Propaganda unter gleichen Bedingungen zu betreiben und zu fairen und unparteiischen Wahlen zu führen, eines der Hauptinstrumente sei, und sagte, dass TRT das staatliche Fernsehen sei, das mit einer Steuer von 85 Millionen operiere und dass es sollte alle Parteien gleich behandeln.

Emre betonte, dass der CHP während der Wahlperiode kein angemessener Platz im TRT eingeräumt wurde, und sagte:

„Wir haben gesehen, dass der CHP-Generalführer und seine Stellvertreter in diesem Zeitraum in keiner Weise zu den Programmen eingeladen wurden. Angesichts dieser Rechtswidrigkeit haben wir uns persönlich an TRT gewandt, beim Obersten Ausschuss für Radio und Fernsehen eine Fehlererklärung eingereicht.“ Die Staatsanwälte haben sich an die Verwaltungsgerichtsbarkeit gewandt. Wir haben alle Arten von Anträgen gestellt. „Wir können keine Ergebnisse erzielen. Heute haben wir beim Verfassungsgericht einen Antrag gestellt und erwarten von hier eine Entscheidung wegen Rechtsverletzung. Denn eine Organisation.“ dass Rundfunk mit all unseren Steuern nicht das Recht hat, so zu handeln.“

Emre, der argumentierte, dass es in Bezug auf die Wahlpropaganda keinen fairen Prozess gegeben habe und dass dieser Rechtswidrigkeit ein Ende gesetzt werden müsse, betonte, dass man der Wette folgen werde.


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T24

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