Bußgelder für irreführende Werbung beim Gebrauchtwagenverkauf

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Das Handelsministerium kündigte an, dass für Fahrzeuganzeigen, bei denen vom Verkaufspreis Null abgezogen wird, eine Geldbuße verhängt wird.

Das Handelsministerium gab nach der Einführung der Gebrauchtwagenverordnung eine Stellungnahme zu irreführender Werbung ab.

Wir erinnern daran, dass bis zum 1. Januar 2024 die Vermarktung von gebrauchten Kraftfahrzeugen durch Werbung zu einem Preis vorgeschrieben ist, der über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen Neuverkaufspreis liegt. Jede Anzeige, die gegen diese Verordnung verstößt, wird von unserem Ministerium als Gebrauchtmotor-Landfahrzeughandel anerkannt und es kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 300.000 TL pro Anzeige gegen diejenigen verhängt werden, die diese Anzeigen schalten.‚ er sagte.

„Täuschende Werbung entdeckt“

Die Erklärung enthielt auch die folgenden Begriffe: „ Mit der Veröffentlichung der Verordnung wurde jedoch festgelegt, dass die Preise für Fahrzeuganzeigen durch Weglassen von Null auf den Anzeigenseiten eingegeben oder aktualisiert werden. Darüber hinaus erreichen die Nachrichten in den sozialen Medien über solche Anzeigen unser Ministerium.

Um die oben genannte Regelung zu umgehen, werden auch Anzeigen dieser Art, die den Verbraucher täuschen und täuschen und nicht der Realität entsprechen, im Rahmen der Werbebeschränkung vergütet, und es kann von uns eine Verwaltungsstrafe verhängt werden Ministerium für diejenigen, die diese Anzeigen schalten. In diesem Zusammenhang hat unser Ministerium Treffen mit den Anzeigenplattformen abgehalten und seine Mitglieder im Rahmen dieser Einschränkung bei den Anzeigeneinträgen gewarnt und darauf hingewiesen, dass diesbezüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden sollten.

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Unser Ministerium wird weiterhin alle Arten zusätzlicher Maßnahmen ergreifen, um die Praktiken zu beseitigen, die im Rahmen der Bemühungen um Lagerbewegungen und exorbitante Preispraktiken in der Automobilabteilung zu Beschwerden bei den Verbrauchern führen.“

Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurde die Festlegung eines über dem Nulllistenpreis liegenden Gebrauchtwagenpreises bis zum 1. Januar 2024 verboten. Nach der Entscheidung wurde festgestellt, dass auf einigen Internet-Verkaufsseiten drei Nullen gelöscht und neue Preise geschrieben wurden.

T24

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