Lockerung der Wertpapierfazilität: Erster „Vereinfachungs“-Schritt der Zentralbank

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Die Zentralbank gab bekannt, dass als erster Schritt im Rahmen der „Vereinfachungs“-Politik beschlossen wurde, den Wertpapierfeststellungssatz von 10 Prozent auf 5 Prozent zu senken.

Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT), deren Verwaltung nach den Wahlergebnissen geändert wurde, hat im Amtsblatt die Änderung der Erklärung zur Errichtung von Wertpapieren veröffentlicht.

Dementsprechend wurde als erster Schritt im Rahmen der „Vereinfachungspolitik“ beschlossen, die Sicherheitsfeststellungsquote von 10 Prozent auf 5 Prozent zu senken.

Im Rahmen des Communiqués wird die Etablierungsquote für Wertpapiere für Banken, deren Anteil unter 57 Prozent liegt, um 7 Punkte, den niedrigeren der für natürliche und juristische Personen berechneten Anteile, und einen Abschlag von 2 Punkten für Banken mit 70 Prozent erhöht Prozent oder mehr.

Im Rahmen der zum Kommuniqué hinzugefügten „Diskontinuität der Sicherheitsfeststellung nach dem Umrechnungskurs der Banken“ wurde Folgendes festgestellt:

„Gemäß dem Umrechnungskurs von Einlagen/Beteiligungsfonds in Fremdwährung zu Einlagen/Beteiligungskonten in türkischer Lira, der von den Banken gemäß dem von der Zentralbank festgelegten Stil und der Grundlage auf der Grundlage der Rechnungslegungsstandards und Registrierungsvorschriften berechnet wird, zu denen Einlagen und Beteiligungsbanken unterliegen, anzuwenden bis zum Berechnungsstichtag 29.09.2023 (einschließlich). Bei einer Umrechnung unter 10 Prozent gilt eine Sicherheit in Höhe des doppelten Betrags des fehlenden Teils als gesperrt. Die Laufzeit der Fazilität beginnt am am letzten Freitag des Monats nach dem Berechnungsdatum und endet am Tag vor dem letzten Freitag des sechsten Monats nach Beginn der Fazilität. Die Faktorentscheidungen werden nicht auf Banken angewendet, deren Deviseneinlagen-/Beteiligungsfondsgröße unter dem Preis liegt werden von der Zentralbank festgelegt.

Weitere Vereinfachung in schrittweiser Form

In der Erklärung auf der Website des CBRT wurde mitgeteilt, dass „in der Entscheidung des geldpolitischen Ausschusses vom 22. Juni 2023 festgelegt wurde, dass der bestehende mikro- und makroprudenzielle Rahmen mit einem schrittweisen Verständnis auf der Grundlage von Wirkungsanalysen vereinfacht wird.“

In diesem Zusammenhang wird in einem ersten Schritt die Umsetzung der Sicherheitsfazilität in einer Weise vereinfacht, die die Funktionalität der Marktmechanismen erhöht und die makroökonomische Finanzstabilität stärkt, und der Vereinfachungsprozess wird schrittweise im Einklang mit den von der EU angekündigten Grundsätzen fortgesetzt Rat für Geldpolitik.

T24

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