Die Regelung „6 Monate und 6.000 Kilometer“ im Automobilbereich wurde erweitert

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Während hohe Preise in der Automobilbranche weiterhin Anlass zu Beschwerden geben, hat das Handelsministerium bereits Hinweise in diese Richtung erhalten. 6 Monate 6.000 Kilometerkündigte die Verlängerung der Verordnung an.

Nach Angaben des Ministeriums wurde die Umsetzungsfrist der Verordnung zur Beschränkung „6 Monate und 6.000 Kilometer“ um 6 Monate bis zum 1. Januar 2024 verlängert.

Alle persönlichen Verkäufe, die als kommerzielle Aktivitäten gelten, werden vom Ministerium im Rahmen der Beschränkungsverordnung „6 Monate bis 6.000 Kilometer“ systematisch überprüft und bei Verstößen gegen die Gesetzgebung werden gegen diese Verkäufer Verwaltungsstrafen verhängt .

Darüber hinaus werden die Aufzeichnungen und Kontrollergebnisse der oben genannten Verkäufe systematisch an das Ministerium für Finanzen und Finanzen weitergegeben, um die Besteuerung nicht registrierter Vorteile sicherzustellen.

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T24

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