Die „deutschen Beamten“ der DHKP-C erscheinen vor dem Richter

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Hülya Topcu

Am Mittwoch, Juni, beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einer der wertvollsten Fälle der letzten Jahre gegen die Revolutionäre Volksbefreiungsfront (DHKP-C), die in Deutschland als „ausländische Terrororganisation“ gilt und seit 1998 verboten ist 14.

Der 58-jährige türkische Staatsbürger İhsan C., der 42-jährige türkische Staatsbürger Özgül E. und der 36-jährige deutsche Staatsbürger Serkan K. werden erstmals vor Gericht wegen der Straftat „Mitgliedschaft bei einem ausländischen Terroristen“ erscheinen Organisation“.

Was steht in der Anklage?

Die mit Terrorismusfällen befasste Bundesanwaltschaft hat Ende Januar die Anklageschrift zu dem Fall vorbereitet und dem Gericht vorgelegt. Laut Anklageschrift der Oberstaatsanwaltschaft ist einer der Angeklagten, Özgül E., seit Januar 2003 Mitglied der Organisation DHKP-C. Ihm wird vorgeworfen, als Manager im zentralen Pressebüro der Organisation in Amsterdam für die interne Kommunikation und Informationsweitergabe zuständig zu sein. Inmitten der Auseinandersetzung steht auch, dass der Angeklagte E. das für die Organisation gesammelte Geld erhalten und dafür gesorgt hat, dass die gefälschten Ausweisdokumente an die entsprechenden Personen weitergeleitet wurden. Es wird angegeben, dass E., der 2014 ein Konzert in Deutschland organisiert haben soll und dessen Einnahmen an die Organisation überwiesen wurden, von Dezember 2015 bis Februar 2016 in Istanbul verschiedene Aufgaben für die Organisation übernommen habe. Mittlerweile wird behauptet, dass er an Aktivitäten wie der Schulung der Mitglieder der Organisation und der Vorbereitung von Guerilla-Trainingsprogrammen teilgenommen habe. Berichten zufolge hat E. spätestens seit Januar 2017 die Funktion des „Deutschlandverantwortlichen“ der Organisation übernommen und eine wichtige Rolle bei der Erzielung von Einnahmen für die Organisation übernommen, insbesondere durch Spenden und den Verkauf wöchentlicher Propagandazeitschriften. Es wird behauptet, dass der Angeklagte E., dem außerdem vorgeworfen wird, den Mitgliedern der Organisation gefälschte Ausweise ausgehändigt und deren Ein- und Ausreise sichergestellt habe, bis Februar 2022 an den Propagandaaktivitäten der Organisation in Deutschland teilgenommen habe.

„Die beiden Angeklagten waren für ‚Nord‘ und ‚Süd‘ zuständig.“

Es wird argumentiert, dass der 58-jährige Angeklagte İhsan C. seit September 2015 als „Regionalbeauftragter Süd“ der DHKP-C-Organisation tätig sei und die deutschen Städte Frankfurt, Darmstadt, Saarbrücken, Stuttgart, Ulm, München, Augsburg und Nürnberg. Es wird argumentiert, dass C. die von den deutschen und europäischen Managern der Organisation erhaltenen Anweisungen an die ihm unterstellten Teams weitergeleitet und die leitenden Manager über die Entwicklungen in seiner Region informiert habe. Ihm wird außerdem vorgeworfen, der Organisation finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt zu haben, den Mitgliedern der Organisation gefälschte Ausweisdokumente zur Verfügung gestellt zu haben und Unterkünfte für die Mitglieder der Organisation besorgt zu haben. Nach seinem Rücktritt vom Amt als Regionalleiter im Februar 2022 wird C. vorgeworfen, sich an propagandistischen Aktivitäten der Organisation beteiligt zu haben.

Der dritte Angeklagte in dem Fall ist der deutsche Staatsbürger Serkan K. Der 36-jährige K. soll seit Sommer 2014 Mitglied des Jugendausschusses der Organisation gewesen sein und 2014 zum „Beauftragten der Region Nord“ ernannt worden sein im Sommer 2015, wo Hamburg, Bremen und Berlin liegen. In der Anklage wird argumentiert, dass die Organisation während des Einsatzes von K. den Anweisungen der deutschen und europäischen Führungsteams Folge geleistet und ihren Managern die Entwicklungen in der von ihr kontrollierten Region gemeldet habe. Neben der Bereitstellung finanzieller Mittel für die Organisation wird auch die Bereitstellung gefälschter Identitäten für die Mitglieder der Organisation und die Unterstützung der Mitglieder der Organisation bei der illegalen Einreise und Ausreise in das Land argumentiert. Es wird berichtet, dass Serkan K. seine Mission als Regionalleiter bis Ende 2018 fortführte und anschließend in den Propagandaaktivitäten der Organisation tätig war.

Die Bundesanwaltschaft weist darauf hin, dass die DHKP-C darauf abzielt, den türkischen Staat „durch bewaffnete Anstrengungen“ zu zerstören und ein „marxistisch-leninistisches Regime“ zu errichten. Es wird angegeben, dass die Organisation seit ihrer Gründung im Jahr 1994 und in jüngster Zeit zahlreiche Morde begangen und bewaffnete Angriffe oder Bombenangriffe in der Türkei organisiert hat. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft nutzt die Organisation, die auch mehrfach Selbstmordanschläge organisiert, Europa als „Backline“, um terroristische Aktivitäten zu finanzieren, Mitglieder der Organisation zu rekrutieren und auszubilden sowie Waffen und militärische Ausrüstung zu beschaffen.

Es finden 19 Anhörungen statt

Bei den Einsätzen im Mai letzten Jahres wurden in Deutschland drei Verdächtige festgenommen und festgenommen. Das Gericht sah insgesamt 19 Anhörungen für den Fall vor, dessen Verhandlung am Mittwoch, dem 14. Juni, begann. Die letzte Anhörung des Falles findet am 31. August 2023 statt. § 129 des Strafgesetzbuches, der die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung regelt, sieht vor, dass Wer diesen Fehler begeht, mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden kann.

Aktivitäten der DHKP-C in Deutschland

Die Organisation DHKP-C ist in Deutschland seit dem 6. August 1998 verboten. Der Grund für das Verbot ist, dass es die innere Sicherheit Deutschlands gefährdet. Die Organisation steht seit 2002 in der Europäischen Union (EU) und seit 1997 in den USA auf der Liste der Terrororganisationen.

Nach dem jüngsten Bericht des Bundesverbandes für Verfassungsschutz (BfV), der für den Inlandsgeheimdienst in Deutschland zuständig ist, hat die sehr linke DHKP-C im Land etwa 650 Mitglieder. In dem Bericht heißt es, dass die DHKP-C im Jahr 2021 Solidaritätsbewegungen mit Häftlingen in Deutschland organisiert habe. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Organisation Schwierigkeiten hatte, ihre Anhänger zur Teilnahme an Märschen, Shows oder Kundgebungen in Deutschland zu bewegen. Es wurde angegeben, dass das Todesfasten in einigen Gefängnissen in der Türkei im Jahr 2020 die Unterstützung der politischen Propagandaaktivitäten der Organisation in der öffentlichen Meinung erhöht habe, diese Situation wurde jedoch als diskontinuierlich angesehen.

In dem Bericht wurde angegeben, dass die Teilnahme am klassisch von der DHKP-C organisierten „Sommer- und Familiencamp“ im Jahr 2021 im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2019 zurückgegangen sei und dass 150 Personen aus ganz Europa daran teilgenommen hätten Aktivität statt 200. Es wurde festgestellt, dass im Rahmen der Veranstaltung, die zwischen dem 25. Juli und dem 8. August in Südfrankreich stattfand, versucht wurde, „bestimmte Ansichten“ in die täglichen Diskussions- und Schulungsaktivitäten einzubeziehen.

T24

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