Entscheidung „Es gibt keinen Raum für Strafverfolgung“ zur These „Manipulative Nachrichten für Geld“ in Cumhuriyet

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Generalstaatsanwaltschaft Istanbul; Er entschied, dass es „keinen Platz für eine Strafverfolgung“ in Bezug auf die Kriminalanzeige von T24 mit der Behauptung „manipulative Nachrichten gegen Geld in der Cumhuriyet-Zeitung“ gebe.

Cumhuriyet Newspaper Foundation, ehemaliger Chefredakteur der Zeitung (GYY) Arif Kizilyalin, Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten Manager Osman Selcuk Ozerund Werbemanager Esra BozokAls Gegenleistung für die Verbreitung manipulativer Nachrichten über ein E-Commerce-Unternehmen, die gegen das im Januar 2023 in Kraft getretene E-Commerce-Gesetz verstoßen. illegales Geld erhaltenEr erstattete Ordnungswidrigkeitsanzeige mit dem Vorwurf „. Tuncay Mollaveisoglu , äußerte sich in unterschiedlichem Tonfall zu der mit der These, die Gegenstand der Rede ist, abgegebenen Verbrechensanzeige. Während Mollaveisoğlu sagte: „Ich wollte für mich und mein Team die Thesen ermitteln, die angeblich vor uns aufgestellt wurden und nichts mit uns zu tun haben, und die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf diese Situation ergreifen, die, wenn sie wahr sind, ist im Hinblick auf die journalistische Ethik niemals akzeptabel“, heißt es in der Erklärung der Zeitung Cumhuriyet, die betreffenden Vorwürfe wurden zurückgewiesen und es sei „ein Angriff von innen“ behauptet worden.

KLICK – Aussagen in verschiedenen Tönen von Cumhuriyet-Zeitung und Chefredakteur im Argument „Manipulative Nachrichten für Geld“

KLICK – Strafanzeige der Cumhuriyet-Stiftung an die Cumhuriyet-Zeitungsverwaltung: Im Austausch für das in der Pralinenschachtel erhaltene Geld wurden absichtlich Nachrichten gemacht!

In der Erklärung der Zeitung Cumhuriyet; Es wurde berichtet, dass zwei bei der Staatsanwaltschaft gestellte Anträge auf Überwachung von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul abgeschlossen wurden und entschieden wurde, dass kein Grund für eine Strafverfolgung vorliege.

In der Erklärung der Zeitung wurden folgende Worte verwendet:

„Die Generalstaatsanwaltschaft von Istanbul entschied auf Antrag an die Direktoren und Mitarbeiter der ersten Zeitung Cumhuriyet, dass „keine Strafverfolgung möglich ist“, mit der These, dass das E-Commerce-Gesetz nicht ohne eine Entscheidung der Zeitung erlassen worden sei Cumhuriyet Foundation und das Unternehmen, das unsere Zeitung herausgegeben hat.

„Von Betrug kann man nicht sprechen“

Auch hier entschied die Staatsanwaltschaft ohne Entscheidung der Cumhuriyet-Stiftung und des Unternehmens, das die Zeitung herausgab, nachdem bei der Generalstaatsanwaltschaft von Istanbul ein Antrag mit der Begründung gestellt worden war, dass das Archiv der Cumhuriyet-Zeitung verkauft und Betrug begangen worden sei es wäre keine betrügerische Aussage.

T24

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