Die Osman-Kavala-Krise mit Europa verschärft sich

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Kayhan Karaca

Der Papierkram von Osman Kavala, der eine politische und diplomatische Krise zwischen Ankara und dem Europäischen Rat auslöste, tritt in eine neue Phase. Das Ministerkomitee des Europäischen Rates hat beschlossen, ab September 2023 mit der Erörterung möglicher Sanktionen gegen Ankara zu beginnen, falls Osman Kavala nicht gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) freigelassen wird.

Die Entscheidung wurde auf der EMRK-Tagesordnungssitzung der Mitgliedstaaten des Europäischen Rates getroffen, die diese Woche in Straßburg stattfand. In der Entscheidung wurde das Sekretariat des Ministerkomitees ermächtigt, bis zum 12. Juli 2023 „verschiedene Maßnahmenoptionen“ vorzubereiten, die auf der nächsten Tagesordnungssitzung des EGMR im September besprochen werden sollen.

Das Ministerkomitee, das die Umsetzung der EGMR-Urteile überwacht, verwies im Dokument von Osman Kavala erstmals auf den 5. Absatz des 46. Punkts der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieser Absatz legt fest, dass das Ministerkomitee die erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, wenn festgestellt wird, dass die Vertragsstaaten des Übereinkommens ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der absoluten Entscheidung in einem Fall, an dem sie Vertragsparteien sind, nicht nachgekommen sind.

Unter Verwendung des Begriffs „Maßnahme“ anstelle von Sanktionen wird das Ministerkomitee vom Sekretariat ausgearbeitete Optionen prüfen, falls Kavala nicht bis September freigelassen wird. Inmitten dieser Optionen ist der hochrangige Kontakt des Europäischen Rates mit dem Außen- und dem Justizministerium eine Warnung, eine Einladung an einen hochrangigen Beamten des türkischen Justizministeriums, eine Erklärung vor dem Ministerkomitee abzugeben , das Thema Osman Kavala wird von den europäischen Staaten bei ihren Kontakten mit Ankara immer wieder auf die Tagesordnung gebracht. Es werden Maßnahmen erwartet.

Wird das Durchsetzungsverfahren beginnen?

Allerdings ist das Sekretariat damit nicht zufrieden und es steht auch auf der Tagesordnung, eine Option vorzuschlagen, die als „Ergänzungsverfahren“ definiert ist und die Diskussion über mögliche Sanktionen gegen die Türkei durch den dreigliedrigen Cluster anstoßen wird, zu dem auch der Ausschuss gehören wird Minister, die Parlamentarische Versammlung des Europäischen Rates und der Generalsekretär des Europäischen Rates. Es wird gesagt, dass dies, falls die Osman-Kavala-Entscheidung des EGMR nicht umgesetzt wird, einen Sanktionsprozess einleiten könnte, der zur Aussetzung oder Beendigung der Mitgliedschaft der Türkei im Europäischen Rat führen könnte.

Im Kavala-Dokument bildete das Ministerkomitee im Herbst letzten Jahres zum Zweck des Dialogs mit Ankara einen Kontaktcluster bestehend aus Botschaftern einiger Mitgliedstaaten. Hochrangige Beamte des türkischen Justiz- und Außenministeriums trafen sich mit dem Kontaktcluster. Türkei-Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europäischen Rates hatten Kavala Anfang des Jahres ebenfalls im Gefängnis festgehalten.

Allerdings gab Ankara trotz dieser Versuche seine Linie im Kavala-Dokument nicht auf. Die türkische Regierung argumentiert damit, dass die Entscheidung des EGMR umgesetzt worden sei, und erklärt, dass Kavala nach der Entscheidung des Istanbuler Strafgerichtshofs für schwere Straftaten vom 25. April 2022 zu einer verschärften Haftstrafe in einem anderen Fall, der in keinem Zusammenhang mit der Entscheidung des EGMR stehe, „voreingenommen“ gewesen sei Das Verfahren seines Einzelantrags vor dem Verfassungsgerichtshof läuft weiter.

Alle möglichen Optionen liegen auf dem Tisch

Die Entscheidung des Ministerkomitees in dieser Woche wird in Straßburg hinter den Kulissen interpretiert als „Wir prüfen jetzt alle Optionen“. Quellen, die darauf hinweisen, dass die Beendigung der Mitgliedschaft eines Staates im Europäischen Rat kein Tabu mehr sei, erinnern daran, dass Russland im März 2022 aufgrund seiner Invasion in der Ukraine aus dem Europäischen Rat ausgeschlossen wurde.

In seiner ersten Entscheidung, die am 10. Dezember 2019 bekannt gegeben wurde, kam der EGMR zu dem Schluss, dass Kavala „ohne begründeten Verdacht mit dem Ziel festgenommen wurde, seine Menschenrechtsaktivitäten einzustellen“.

Das Ministerkomitee, das feststellte, dass Kavala gemäß der Entscheidung nicht freigelassen wurde, brachte die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung des EGMR; In der Entscheidung der Großen Kammer vom 11. Juli 2022 kam der EGMR zu dem Schluss, dass die Türkei ihren Verpflichtungen aus Artikel 46 EMRK nicht nachgekommen ist, indem sie der Kavala-Entscheidung vom 10. Dezember 2019 nachgekommen ist.

T24

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