Der EGMR befand Demirtaş und Yüksekdağ für gerechtfertigt, gegen die Türkei wurde ein Urteil wegen Verletzung gefällt

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Ehemalige HDP-Ko-Vorsitzende, die inhaftiert waren Selahattin demirtaşUnd Figen Yüksekdağ‘Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der über den Antrag entschied, entschied, dass die Türkei „gegen den 4. Absatz des 5. Artikels der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat“.

In der Erklärung des EGMR hieß es, Yüksekdağ und Demirtaş hätten nach innerstaatlichem Recht Berufung gegen ihre Inhaftierung mit der Begründung eingelegt, sie hätten keine wirksame Unterstützung erhalten. Demirtaş und Yüksekdağ“ gemeldet.

In der Erklärung hieß es, dass diese Maßnahmen im Rahmen eines Erlasses umgesetzt wurden, der nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 erlassen wurde.

 

T24

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