Warnhinweis des Handelsministeriums an Gewerbetreibende im Tourismusgebiet

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Das Handelsministerium warnte die Gewerbetreibenden, die in touristischen Gebieten keine Preisschilder verwenden. Dementsprechend umfassen die Etiketten, die auf den in touristischen Gebieten verkauften Werken angebracht werden müssen, das Eigentum der Waren, den Verkaufspreis einschließlich Steuern, den Stückpreis, das Datum der Preisanwendung und gegebenenfalls den Hinweis „inländische Waren“. lokal.
 
Nach den Nachrichten von Mithat Yurdakul von der Zeitung Milliyet heißt es in dem vom Handelsministerium an die Handwerkerorganisationen gesendeten Artikel, dass die in den Geschäften in den Regionen, in denen die Touristen stark bevölkert sind, verkauften Artefakte nicht gekennzeichnet seien, und das auch Die Situation löste bei den Touristen Unmut aus und führte zu einem Vertrauensverlust in Bezug auf den türkischen Tourismus.
 
Unter Hinweis darauf, dass es im Verbraucherschutzgesetz Entscheidungen zu Preisschildern gibt, wurde darauf hingewiesen, dass die Anbringung eines Etiketts auf den im Einzelhandel angebotenen Waren obligatorisch ist. Dementsprechend umfassen die Etiketten, die auf den in touristischen Gebieten verkauften Werken angebracht werden müssen, das Eigentum der Waren, den Verkaufspreis einschließlich Steuern, den Stückpreis, das Datum der Preisanwendung und gegebenenfalls den Hinweis „inländische Waren“. lokal.
 
Sofern die für Touristen zum Verkauf angebotenen Werke wie z. B. Getränke rückgabefähig sind, wird dies ebenfalls ausgewiesen. Die Warnhinweise zu diesem Wort werden auf den Etiketten auf Türkisch angebracht sein. Auf Etiketten und Listen werden die Verkaufspreise in den Symbolen Türkische Lira, TL und TL angegeben. Etiketten können im handschriftlichen oder digitalen Druckformat vorliegen. Wo eine Anbringung von Etiketten nicht möglich ist, werden Preislisten an sichtbaren Stellen angebracht.

T24

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