Beschränkung der Barabhebung per Kreditkarte

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Bei der Beschränkung von Bargeldabhebungen auf Kreditkarten gab es bestimmte Details. Barvorschüsse, Überziehungskonten und Schmuckausgaben mit Karten bis zu 15.000 TL sind von der Wertpapierverordnung ausgenommen.

Die Zentralbank hat den Banken Anweisungen zur Beantragung von Bargeldvorschüssen geschickt.

Dementsprechend fallen Barvorschüsse, Überziehungskonten und Schmuckausgaben mit Karten bis zu 15.000 TL nicht in den Umfang der Wertpapierhaftung. Mit anderen Worten: Barvorschussausgaben bis zu 15.000 TL sind vom Antrag ausgenommen.

Mit Ausnahme von 15.000 TL für Barvorschüsse und Schmuckausgaben muss das Kartenlimit über 50.000 TL liegen.

Die persönliche Nachfrage war vor der Wahl gestiegen

Barvorauszahlungen von Privatkreditkarten über dem angemessenen Limit unterlagen der Beantragung einer Sicherheitseinrichtung. Die Eins-zu-eins-Entscheidung galt auch für Schmuckausgaben. Für beide Titel wurde die Bedingung eingeführt, einer Sicherheitserleichterung in Höhe von 30 Prozent zu unterliegen.

Die Kosten für Barkredite auf Kreditkarte oder Ratenzahlungen waren vor der Wahl zum Kreditkanal mit der höchsten persönlichen Nachfrage geworden, da sie mit einem monatlichen Zinssatz von 1,36 Prozent die niedrigste Kreditaufnahme in TL ermöglichten.

T24

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