Neues Umrechnungsziel für reale Fremdwährungen von der Zentralbank an die Banken

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Die Zentralbank hat die zusätzlichen Schwellenwerte für die Umrechnungspflicht für Konten von Privatpersonen von Fremdwährung in TL geändert. Banken, die zwischen dem 26. Mai und dem 28. Juli 2023 keine 10-Prozent-Konvertierung auf Privatkonten erreichen können, werden für den fehlenden Teil Sicherheiten für einen Zeitraum von 6 Monaten stellen. Nach dem 28. Juli wird der zusätzliche Schwellenwert für den Umrechnungskurs von Fremdwährung in TL auf 30 Prozent erhöht.

Die Zentralbank der Republik Türkei hat das Kommuniqué zur Wertpapierfazilität geändert. Gemäß der im Amtsblatt vom 17. Mai 2023 veröffentlichten Änderung wurde eine diskontinuierliche Praxis der Sicherheitsfeststellung entsprechend dem zusätzlichen Umrechnungssatz für echte Personen hinzugefügt.

Mitte des 26. Mai und 28. Juli verhängte die CBRT die Verpflichtung, Sicherheiten in Höhe des fehlenden Teils der Banken zu stellen, wodurch das Ziel einer 10-prozentigen Umrechnung von realen Fremdwährungskonten in TL nicht erreicht werden konnte.

Im hinzugefügten diskontinuierlichen 11. Punkt: „Anzuwenden bis zum Berechnungsdatum 28.07.2023 (einschließlich), die Deviseneinlagen/-beteiligungen realer Personen werden von den Banken gemäß dem von der Zentralbank festgelegten Stil und der Grundlage berechnet.“ basierend auf den Rechnungslegungsstandards und der Registrierungsordnung, denen Einlagen- und Beteiligungsbanken unterliegen. Gemäß dem zusätzlichen Umrechnungskurs vom türkischen Lira-Einlagen-/Beteiligungsfonds zum türkischen Lira-Einlagen-/Beteiligungskonto, wenn eine zusätzliche Umrechnung unter 10,00 Prozent erfolgt des jeweiligen Berechnungszeitraums ab dem Berechnungstag 26.05.2023 wird ein Wertpapier in Höhe des fehlenden Preises gesperrt.

Dieser Satz wurde in der Verordnung vom April auf 5 Prozent festgelegt. Die Regelung betraf sowohl natürliche als auch juristische Personen. In der neuen Verordnung wurden lediglich die Verwendungszwecke für reale Personen aktualisiert. Für juristische Personen gelten weiterhin die alten Tarife.

Das Ziel nach Juli sind 30 Prozent.

Mit der Neuregelung wurde nicht nur für die erste Tranche, sondern auch für die Zeit nach dem 28. Juli eine schrittweise Umstellung auf TL vorgenommen. Dementsprechend wird nach dem 28. Juli eine zusätzliche Sicherheitsfazilität von 10 Prozent für Banken eingerichtet, die für echte Personen keinen Umrechnungskurs von 30 Prozent Fremdwährung in TL erreichen können.

Für die genannte Änderung des diskontinuierlichen Elements wurde hinzugefügt: „Für Banken, die zum Berechnungsdatum 28.07.2023 unter 30,00 Prozent fallen, ist eine zusätzliche Sicherheit in Höhe von 10 Prozent des Einlagen-/Beteiligungsfondspreises im Nenner von erforderlich der zusätzliche Umrechnungssatz, bis der angegebene Zweck erreicht ist. Er gilt als gesperrt, bis“-Ausdrücke verwendet wurden.

Die Wertpapiersperre wird mit einer sechsmonatigen Frist für den verbleibenden Teil des 10 %-Ziels umgesetzt, das erst am 28. Juli erreicht wurde. Nach dem 28. Juli wird die zusätzliche Sicherheitsfazilität von 10 Prozent, die für Banken gilt, die das 30-Prozent-Ziel nicht erfüllen, gesperrt, bis das 30-Prozent-Ziel erreicht ist.

T24

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