Betriebserlaubnis für 1 Unternehmen von der Zentralbank, Beschluss zur Einstellung der Tätigkeit für 1 Unternehmen

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Die Mitteilungsentscheidungen der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB), Paypole Payment Services and Elektronik Para AŞ und Paytrek Payment Agency Services AŞ, als E-Geld-Institut zu fungieren, wurden in der heutigen Ausgabe im Amtsblatt veröffentlicht.

Der Entscheidung zufolge werden Paypole Payment Services und Elektronik Para AŞ Dienstleistungen zur Ausgabe von elektronischem Geld anbieten. In diesem Zusammenhang wird das Unternehmen als E-Geld-Institut tätig sein.

Darüber hinaus wurde beschlossen, der Paytrek Payment Agency die Erlaubnis zur Tätigkeit als Zahlungsinstitut zu entziehen.

Die genannten Entscheidungen wurden im Einklang mit dem Gesetz über Zahlungs- und Wertpapierabrechnungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute getroffen.

(AA)

T24

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