Bei der Einfuhr einiger Kunstwerke wurden Abwehrmaßnahmen ergriffen.

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Die vom Handelsministerium ausgearbeitete Erklärung zur Änderung der Erklärung zur Umsetzung der Einfuhrüberwachung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wird unabhängig vom Land ein Überwachungsantrag für die Einfuhr von verarbeiteten Steinen gestellt, die zum Zerkleinern und Bauen geeignet sind und deren CIF-Wert weniger als 500 US-Dollar pro Tonne beträgt.

Das Kommuniqué tritt nach 30 Tagen in Kraft.

Das „Kommuniqué über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr“ des Ministeriums wurde ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend beschloss der Council on the Value of Protection Measures in Imports, eine Untersuchung zu diesem Thema einzuleiten, nachdem inländische Hersteller beantragt hatten, die Dauer der Konservierungsmaßnahme bei der Einfuhr von PET-Chips zu verlängern.

Darüber hinaus wurde beschlossen, eine Untersuchung zum Antrag inländischer Produzenten auf Verlängerung der Schutzmaßnahme einzuleiten, die am 1. Juli ausläuft und für die Einfuhr von BOPP-Filmen iranischer Herkunft gilt.

Als Ergebnis der Untersuchung wurde beschlossen, eine Schutzmaßnahme in Form einer dreijährigen Größenbeschränkung (Kontingent) für die Einfuhr iranischer Herkunft des betreffenden Werks anzuwenden.

Die Erklärung tritt am 2. Juli in Kraft.

(AA)

T24

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