Urlaubsbonus für EJT-Mitglieder von SSI

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Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) teilte mit, dass das Urlaubsgeld am 9. Mai für diejenigen ausgezahlt wird, deren monatlicher Eintritt vor dem 30. April liegt, deren Einkommens- und Rentenverfahren im April abgeschlossen wird.

In der schriftlichen Erklärung der SGK wurde festgestellt, dass die Institution Prämien an diejenigen zahlt, deren Einkommen und monatliche Zahlungen gemäß dem Gesetz Nr. 5510 und den einschlägigen Rechtsvorschriften gezahlt werden, unter der Bedingung, dass sie Einkommen und monatliche Zahlungen im Monat erhalten des Feiertags, während des Ramadan und der Opferfeste:
 

„Die Ramadan-Festboni derjenigen, die vor März 2023 Einkommen und Rente bezogen haben, und diejenigen, deren Einkommens- und Rentenbindungsverfahren im März abgeschlossen wurden, wurden zwischen dem 14. und 19. April 2023 ausgezahlt. Diejenigen, deren Einkommens- und Rentenverfahren im April abgeschlossen wurden und deren Monatlicher Beginn vor dem 30. April wurde ausbezahlt Ramadan-Festboni der Versicherten und Anspruchsberechtigten werden am 9. Mai 2023 ausbezahlt.

T24

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