In der von der TTB beim Staatsrat für die Istanbul-Konvention eingereichten Klage wurde der Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses zurückgewiesen.

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Die türkische Ärztekammer hatte sich aus der Istanbul-Konvention zurückgezogen und den Fall vor den Staatsrat gebracht, aber dieser Antrag wurde abgelehnt. Auch der Antrag des TTB, den Beschluss des Staatsrates aufzuheben, wurde vom Oberrat einstimmig abgelehnt.

Nach der in der Öffentlichkeit auf große Resonanz gestoßenen Entscheidung zum Austritt aus der Istanbul-Konvention brachte die Türkische Ärztekammer das Thema vor den Staatsrat. Nachdem der Staatsrat diese Entscheidung gebilligt hatte, bemühte sich die TTB weiter um Gerechtigkeit und brachte die Angelegenheit vor die Kammern des Staatsrates für Verwaltungsstreitigkeiten:

Auch die von der Türkischen Ärztekammer gegen den Staatsrat eingelegte Beschwerde gegen die Aufhebung der „Istanbul-Konvention“ wurde mit der Mehrheit der Stimmen und dem Beschluss der 10. Kammer des Staatsrates zurückgewiesen. es wurde behoben.

Das Übereinkommen des Europäischen Rates zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und Anstrengungen, in der Öffentlichkeit als Vertrag von Istanbul bekannt, wurde am 20. März 2021 durch die Entscheidung von Präsident Tayyip Erdoğan beendet.

T24

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