Verordnung des Innenministeriums: Wachen dürfen bei Kundgebungen und Demonstrationen keine Waffen tragen

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Gemäß der vom Innenministerium ausgearbeiteten Verordnung Markt- und Nachbarschaftswachen; Schüler tragen keine Waffen in Wohnheimen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Versammlungen politischer Parteien im Innen- und Außenbereich, erlaubten oder nicht genehmigten Versammlungen und Demonstrationen, Gewerkschaften und Vereinigungen.

Die vom Innenministerium ausgearbeitete „Verordnung über Arbeitsweisen, Originale und Kleidung von Basar- und Nachbarschaftsbeobachtern“ ist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt gestern in Kraft getreten.

In die Waffentrageordnung des Wachpersonals wurden folgende Regelungen aufgenommen:

„Basar- und Nachbarschaftsbeobachter; Sie dürfen keine Waffen in Wohnheimen tragen, in denen Studenten zusammenleben, in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, in offenen und geschlossenen Versammlungen politischer Parteien, in Versammlungen und Demonstrationen mit oder ohne Erlaubnis, in Gewerkschaften und Verbänden. Aber die Basar- und Nachbarschaftswachen, die für die Sicherheit dieser Orte verantwortlich sind, können hier Waffen tragen.“

T24

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