Macron kündigte an, einen Gesetzentwurf zum „Lebensende“ vorzubereiten

0 102

Der französische Präsident Emmanuel Macron kündigte an, bis Ende des Jahres gesetzliche Regelungen zu Euthanasie und Selbstmord im Land zu erlassen.

Macron nahm einen Teil der Delegation zum Thema im Elysée-Palast auf, aufgrund des am Sonntag vorgelegten Berichts zum Workshop des „Bürgerkongresses“, bei dem lange über Probleme wie Euthanasie und „assistierter Suizid“ diskutiert wurde.

An die Delegation gerichtet, der Anwälte, Ärzte, Beamte, Bürger und Politiker angehören, sagte Macron, dass drei Viertel der Delegation eine Meinung zu juristischen Arbeiten zum „Lebensende“ äußerten.

Macron erklärte, dass mit der bis Ende des Jahres zu treffenden gesetzlichen Regelung das „französische Verfahren Lebensbeendigungsmodell“ eingeführt werde.

Minderjährige werden nicht versichert

Macron erklärte, dass Minderjährige nicht in dieses Verfahren einbezogen werden, und wies darauf hin, dass Euthanasie oder Selbstmord aus sozialen Gründen nicht erlaubt sein sollten.

Macron wies darauf hin, dass die aktuellen Artikel im Land keine ausreichende Reichweite haben.

Der französische Präsident, der nicht vollständig klarstellte, ob Euthanasie und „assistierter Suizid“ erleichtert würden, kommentierte, dass der Workshop wertvoll, wenn nicht gar gesetzgeberisch sei.

In der Erklärung des Elysee-Palastes vom September 2022 wurde angekündigt, dass im Oktober 2022 ein Workshop unter dem Namen „Citizens Congress“ gestartet und die Ergebnisse des Kongresses bis März 2023 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Euthanasie ist derzeit im Land verboten

Während Euthanasie innerhalb des gesetzlichen Rahmens im Land nicht erlaubt ist, wurden mit dem 2016 in Kraft getretenen Artikel einige Regelungen für Menschen im letzten Stadium ihrer Krankheit eingeführt.

Der Patient gibt also mit der zuvor erstellten Erklärung an, wie seine Behandlung verlaufen soll, und diese Erklärung ist für die Ärzte bindend.

Dieses Gesetz umfasst die tiefe Narkose des Patienten mit Sedierungsnarkose.

Während bei der „Euthanasie“ der Eingriff, der zum Tod des Patienten führt, von außen erfolgt, erfolgt dieser Eingriff beim „assistierten Suizid“ direkt durch die Person selbst.

T24

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.