Es sind noch 42 Tage bis zur Wahl; Wählerlisten hängen heute ab

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Laut Wahlkalender des Obersten Wahlausschusses (YSK) endet heute die Frist für die Behebung der Mängel in den am 20. März ausgesetzten Wählerlisten vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 14. Mai und für die Einsprüche.

Bürgerinnen und Bürger müssen sich erkundigen, ob sie auf der Wählerliste von E-Government stehen oder beim Schulleiter nachfragen, ob sie auf der Liste stehen.

Inländische Wähler können die Wählerregistrierung über den Abschnitt „Inländische Wähleranfrage“ des E-Government, die tragbare Anwendung des YSK, die Telefonnummer 444 9 975 oder das YSK-Einladungszentrum überprüfen. Bürgerinnen und Bürger, die keine Wählerregistrierung haben oder ihre Daten ändern möchten, können sich an die Bevölkerungsämter wenden. Hier sind die Korrekturverfahren mit einer Kopie der Antragsunterlagen beim Kreiswahlrat einzureichen. Auf Antrag der Mor Roof Women’s Shelter Foundation erließ das YSK einen Bescheid zur Situation von Frauen, die aus Sicherheitsgründen ihre Adresse ändern mussten.

Dementsprechend wurde entschieden, die Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens des Wählers in die Wählerliste der Wahlurne aufzunehmen und die 5 Zeichen in der Mitte der TR-ID-Nummer auszublenden. Darüber hinaus beschloss die Delegation, alle Daten in die Urnenwählerliste aufzunehmen, die vom Wahlurnenausschuss verwendet werden soll.

 

T24

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