Die Frist für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung wurde bis zum 5. April verlängert

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Die Frist für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärungen und die Zahlung der auf diese Erklärungen aufgelaufenen Steuern wurde bis Mittwoch, den 5. April, verlängert.

Laut der Ankündigung auf der Website der Revenue Management Presidency wurde beschlossen, die Fristen für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärungen für das Kalenderjahr 2022, die bis Ende 31. März eingereicht werden sollten, sowie die Zahlungsfristen zu verlängern für die auf diese Steuererklärungen aufgelaufenen Steuern bis Ende Mittwoch, den 5. April.

Darüber hinaus wurde beschlossen, die Abgabefrist für „Form Ba“- und „Form Bs“-Meldungen für den Zeitraum 2023/Februar, die bis zum 31. März eingereicht werden sollten, bis Ende Freitag, 7. April, zu verlängern.

Die Frist für die Erstellung und Unterzeichnung von E-Ledgern, die von den an der Anwendung des elektronischen Notizbuchs Beteiligten erstellt und unterschrieben werden müssen, und die Frist für das Hochladen von Zertifikaten für elektronische Notizbücher, die in das Information Process System der Revenue Management Presidency hochgeladen werden müssen , wurden bis Ende Freitag, 7. April verlängert. (AA)

T24

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