Abrechnungs- und Schuldenprozesse einiger Stromverbraucher in der Zitterregion wurden verschoben

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Durch die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EMRA) wurden die Prozesse der Zählerablesung, Rechnungsstellung und -eintreibung sowie uneinbringlicher Forderungen einiger Verbraucher in den gesamten Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Distrikten İslahiye und Nurdağı in Gaziantep verschoben.

Entscheidungen der EMRA-Delegation zu diesem Thema wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend sind aktive oder nutzbare Stromverbraucher in den Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Distrikten İslahiye und Nurdağı in Gaziantep, die von den Erdstößen am 6. Februar 2023 betroffen waren, Stromverbraucher im industriellen Abonnentencluster, die mit Mittelspannung verbunden sind, in den Geltungsbereich einbezogen der 32. Position der Strommarkt-Verbraucherdienstleistungsverordnung mit dem Titel „Zählerablesung und Ablesemeldung“ wurde beschlossen, die Ablesevorgänge bis einschließlich 31. Mai 2023 zu verschieben.

Zahlbar ab Juni

Im Rahmen der 33. Ausgabe derselben Verordnung mit dem Titel „Rechnungsstellung Original und Zeitraum“ werden die Rechnungsstellungs- und Inkassoprozesse ebenfalls auf den 31. Mai verschoben und der Rechnungsgrundbetrag für den gesamten Stromverbrauch innerhalb dieses Zeitraums in 6 Monaten erhoben in gleichen Raten ohne Verzögerungserhöhung ab Rechnungsübernahme im Juni 2023. beschlossen.

Im Geltungsbereich der Verordnung sind die Vorgänge der Zweitanzeige, Stromsperrvorgänge, Anrechnungsvorgänge und Anzeigen von der Bürgschaftsgebühr, die Kündigung von Einzelhandelskaufverträgen, die im 35. Punkt mit der Überschrift „Pünktliche Zahlungsverpflichtungen“ enthalten sind aufgelaufene, aber bis zum 6. Februar nicht eingezogene Stromverbrauchsschulden, und es wurde beschlossen, dass die Benachrichtigungen, Gerichtsverfahren und Benachrichtigungen bis einschließlich 31. Mai verschoben werden und dass die Stromversorgung der Orte, an denen der Strom abgestellt wurde, innerhalb des Geltungsbereichs liegt dieser Ausgabe werden ohne Zahlungsverpflichtung verbunden, wenn die Verbraucher dies verlangen.

Andererseits haben laut Beschluss eines anderen Gremiums der EMRA im Amtsblatt die für die Orte zuständigen Versorgungsunternehmen, an denen aufgrund der Erdbeben vom 6. Februar 2023 der Ausnahmezustand beschlossen oder als Katastrophengebiet erklärt wurde, die Qualitätsverordnung für die Verteilungs- und Einzelhandelsverkaufstätigkeiten auf dem Strommarkt. Das Duty Supply Company wird von den Freistellungsverpflichtungen in Bezug auf die Fristen und Dienstleistungen in der Handelsqualitätstabelle (Tabelle-10) bis einschließlich dieses Datums bis zum 31. Mai 2023 befreit .

(AA)

T24

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