Kreditanträge für EJT-Abfindungszahlungen gestartet

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Anträge für das vom Kreditgarantiefonds (KGF) in Auftrag gegebene EJT-Förderpaket, das von der Staatskasse unterstützt wurde, um den Finanzierungsbedarf von KMU und Nicht-KMU-Unternehmen zu decken, die die Abfertigung ihrer Mitarbeiter zahlen, die im Rahmen des Geltungsbereichs in den Ruhestand treten der Verordnung für Personen im Rentenalter (EJT) hat heute begonnen.

Mit dem von der KGF in Auftrag gegebenen Treasury-unterstützten EJT-Basispaket soll nach Angaben des Ministeriums für Finanzen und Finanzen der Finanzierungsbedarf von KMU und Nicht-KMU-Unternehmen gedeckt werden, die Abfindungen aufgrund von Pensionierungen zahlen werden ihre Mitarbeiter im Rahmen des Gesetzes Nr. 7438.

Im Rahmen der heute gestarteten Bewerbung können sich Unternehmen bei öffentlichen und privaten Banken bewerben. Das Gesamtvolumen der bereitzustellenden Finanzierungsbasis wurde auf 50 Mrd. Lire festgelegt.

Es wird auf das Konto von Mitarbeitern eingezahlt, die in den Ruhestand gehen.

Im Rahmen des Pakets werden Darlehen bis zu 13,3 Mio. TL für KMU und 28,5 Mio. TL für Nicht-KMU-Unternehmen bereitgestellt. Während der Bürgschaftssatz für KMU mit 75 Prozent und für Nicht-KMU-Unternehmen mit 70 Prozent festgelegt wird, wird er mit einer Laufzeit von 36 Monaten einschließlich einer maximalen tilgungsfreien Frist von 6 Monaten versehen.

Das Zins-/Gewinnanteilsverhältnis des im Rahmen des EJT-Ergänzungspakets zu gewährenden Darlehens wird als TLREF plus 200 Basispunkte für Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten angesetzt.

Im Rahmen des Pakets beträgt das Zins-/Gewinnbeteiligungsverhältnis für Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten TLREF plus 300 Basispunkte. Die jeweiligen Zinssätze gelten für die Darlehen zur Abfindung von 1-10 Mitarbeitern.

Für die diese Mitarbeiterzahl überschreitende Inanspruchnahme wird das Zins-/Gewinnanteilsverhältnis von der Bank ermittelt. Die betreffenden Zahlungen werden vom Kreditgeber direkt auf die Konten der Arbeitnehmer eingezahlt, die im Rahmen des Gesetzes Nr. 7438 in den Ruhestand treten.

(AA)

T24

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