Das Handelsministerium hat den Geltungsbereich der Anwendung „Einfuhrüberwachung“ erweitert: Kaffeemaschine, Staubsauger, Heißluftfritteuse sind ebenfalls aufgeführt

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Es wurde beschlossen, eine Überwachung für die Einfuhr einiger elektrischer Haushaltsgeräte anzuwenden.

Das vom Handelsministerium ausgearbeitete „Kommuniqué über die Umsetzung der Einfuhrüberwachung“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend beträgt der Einheitszollwert pro Stück 10 US-Dollar für Haushaltsgeräte wie Tischmixer, Fruchtgemüsepressen, Durchlauferhitzer, Tauchsieder, Trockenköpfe und Toaster, ausgenommen Küchenmaschinen, Komplettsets, Wasserkochtöpfe, elektrische Kochplatten , Kochplatten und Kochplatten, Grills und Fritteusen sowie Toaster werden mit 15 USD, 32 USD für Teegeräte, 35 USD für Dampfbügeleisen, 40 USD für Kanalheizungen und andere Heizöfen berechnet.

50 $ für reine Kaffeegeräte, 70 $ für andere Staubsauger als Roboter und Smarts mit einem Blutdruck von 110 Volt oder mehr, 75 $ für Gasherde (ausgenommen Bergsteigerkocher), 80 $ für Standmixer, wiederaufladbare Stand-Alone-Staubsauger 100 $ für beheizte Staubsauger Luftschleier, Airfryer und Friteusen, 125 Dollar für Herde mit mindestens einem Ofen und einer Heizplatte, 200 Dollar für Importe von Roboter- und Smart-Staubsaugern und Smart- und Roboter-Staubsaugern mit einem Blutdruck von 110 Volt oder mehr.

Die angegebenen Waren können mit einem von der Generaldirektion für Einfuhr ausgestellten Überwachungsdokument eingeführt werden.

Das Kommuniqué tritt nach 30 Tagen in Kraft.

(AA)

 

T24

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