Das Gesetz zur Einrichtung des Katastrophen-Wiederaufbaufonds wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Das Gesetz über die Einrichtung des Disaster Again Development Fund trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Laut Gesetz in als Katastrophengebiete ausgewiesenen Gebieten, die aufgrund von Naturkatastrophen Auswirkungen auf das allgemeine Leben haben; Der Katastrophen-Wiederaufbaufonds wird mit dem Ziel eingerichtet, die notwendigen Mittel für die Zoneneinteilung, Infrastruktur- und Suprastrukturarbeiten bereitzustellen und zu verwalten und sie an die zuständigen öffentlichen Institutionen und Organisationen zu übertragen.

Den Vorsitz im siebenköpfigen Verwaltungsausschuss des Fonds führt der Minister für Schatzamt und Finanzen; Die Umwelt wird aus dem Minister für Urbanisierung und Klimawandel, dem Minister für Energie und natürliche Ressourcen, dem Minister für Land- und Forstwirtschaft, dem Innenminister, dem Minister für Verkehr und Infrastruktur und dem Leiter für Strategie und Haushalt bestehen.

Der Vorstand legt die aus dem Fonds zu übertragenden Projekte, den zu übertragenden Ressourcenpreis und die Ausgabenprogramme fest.

Mittel des Fonds

Mittel des Fonds; Geldspenden, Beihilfen, Zuschüsse, Darlehen im In- und Ausland; die zu diesem Zweck in den Haushalt einzustellenden Mittel; Der Fonds besteht aus Finanzierungen und Ressourcen, die von in- und ausländischen Kapital- und Geldmärkten bezogen werden, frei von allen Beschränkungen in der Gesetzgebung von Institutionen und Organisationen.

Für die vom Verwaltungsrat beschlossenen Projekte nach Maßgabe des Gesetzeszwecks werden Mittel aus dem Fonds mit Zustimmung des Verwaltungsrats an die zuständigen Institutionen und Organisationen übertragen, die im Rahmen des Ausgabenprogramms und in Abhängigkeit davon zu zahlen sind zu den Erkenntnissen. Die so überwiesenen Beträge werden für die Verwaltungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans im Gesamthaushaltsplan und für andere Verwaltungen im Haushalt der zuständigen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen verbucht.

Der Fonds wird gemäß unabhängigen Kontrollstandards geprüft. Finanzdaten zu Geldquellen und Überweisungen werden spätestens in Quartalsperioden mit der Öffentlichkeit geteilt. In diesem Rahmen werden die an die Verwaltungen übertragenen Ressourcen alle notwendigen Informationen und Dokumente bereitstellen.

Von der Körperschaftssteuer befreit

Der Fonds wird von der Körperschaftsteuer befreit. Ein Wirtschaftsunternehmen gilt nicht als aufgrund der Einnahmen des Fonds aus seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit seinen Aufgaben gegründet.

Die aufgrund der Aktivitäten des Fonds ausgestellten Prozesse und Dokumente unterliegen Stempelsteuern und Gebühren; ihm zufließende Zuwendungen und Zuwendungen aus Erbschafts- und Schenkungssteuer; Die mit der Tätigkeit des Fonds verbundenen Prozesse unterliegen der Banken- und Versicherungstransaktionssteuer; werden von den Abzügen zum Unterstützungsfonds für die Ressourcennutzung befreit.

Alle an den Fonds geleisteten Barspenden und Zuwendungen können bei der Ermittlung der Einkommens- oder Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage von den erklärten Einkünften bzw. Unternehmensgewinnen abgezogen werden, sofern diese in der Einkommens- bzw. Körperschaftsteuererklärung gesondert ausgewiesen werden.

Minister für Finanzen und Finanzen

Der Minister für Finanzen und Finanzen wird ermächtigt, die der Republik Türkei zur Verfügung gestellte Auslandsfinanzierung für Entwicklungs-, Infrastruktur- und Suprastrukturarbeiten in Gebieten, die als Katastrophengebiete erklärt wurden und Auswirkungen auf das allgemeine Leben aufgrund von Naturkatastrophen haben, dem Wiederaufbau nach Katastrophen zuzuweisen Fonds.

Der Schatz- und Finanzminister wird auch ermächtigt, die Auslandsfinanzierung, die ausschließlich von einer externen Finanzierungsquelle verwendet wird, den Institutionen und Organisationen im Geltungsbereich dieses Gesetzes zuzuweisen, mit Ausnahme der öffentlichen Verwaltungen im Geltungsbereich des allgemeinen Haushalts , zum gleichen Zweck, an die zuständigen Institutionen und Organisationen. Der Minister wird ermächtigt, als Gegenleistung für die in diesem Zusammenhang zugewiesenen Beträge Mittel in den Haushalt des Ministeriums aufzunehmen.

(AA)

 

T24

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