Die Wettbewerbsbehörde leitete wegen steigender Wohnungspreise und Mieten nach den Erdstößen ein Ermittlungsverfahren ein.

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Die Wettbewerbsbehörde beschloss, eine Voruntersuchung einzuleiten, um festzustellen, ob in Ankara tätige Immobilienmakler und Ausschussmitglieder den Wettbewerb verletzt haben, indem sie nach den Erdbeben in Kahramanmaraş bei Immobilienverkäufen und Mietpreisen Preise gemeinsam festgesetzt haben. Behördenvertreter sagten: „Wenn diejenigen entdeckt werden, die Preisbildungen außerhalb der Marktbedingungen verursachen, werden sie die härtesten Sanktionen gegen die Verantwortlichen verhängen.“

Die Wettbewerbsbehörde hat die Preisschwankungen auf dem Immobilienmarkt nach den Erdbeben vom 6. Februar aufmerksam verfolgt. Die Institution hat Maßnahmen ergriffen, um die erforderlichen Kontroll- und Sanktionsmechanismen gegen eine mögliche Kartellbildung einzusetzen.

Vorwurf der Zusammenpreisung von Immobilienverkaufs- und Mietpreisen

In diesem Zusammenhang wurde von der Institution ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob in Ankara tätige Immobilienmakler, Immobilienberater und Gremienmitglieder durch gemeinsame Preisfestsetzung bei Immobilienverkaufs- und Mietpreisen wettbewerbswidrig handeln. In vielen Unternehmen der Branche werden Vor-Ort-Begehungen durch die Sachverständigen der Einrichtung durchgeführt.

In Übereinstimmung mit den Ergebnissen wird ausgeführt, dass der Umfang der Studien erweitert werden kann und andere Bundesländer in den Umfang aufgenommen werden können.

„Es werden die härtesten Sanktionen verhängt“

Beamte der Wettbewerbsbehörde gaben an, dass die hohe Steigerungsrate der Immobilienverkäufe und Mietpreise nach den Erdbeben in Kahramanmaraş zu Beschwerden bei allen Bürgern geführt habe, die in ihrer Stadt nach Wohnraum suchten und aufgrund des Erdbebens an andere Orte ziehen mussten. Beamte bemerkten:

„Die Wettbewerbsbehörde wird mit all ihrer technischen Infrastruktur und ihren Arbeitskräften ihre Untersuchungen auf dem Immobilienmarkt weiter vertiefen, um eine Kartellbildung zu verhindern, und wird die Verantwortlichen im Falle des Aufdeckens von Preisbildungsverursachern mit den härtesten Sanktionen belegen außerhalb der Marktbedingungen auftreten.“

(AA)

T24

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