Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hob die Entscheidung zur Beschränkung des Tomatenexports auf.

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Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hob die Entscheidung zur Beschränkung des Tomatenexports auf. In dem Brief, der heute von der Generaldirektion für Ernährung und Kontrolle an die 81. Provinzialdirektion für Land- und Forstwirtschaft gesendet wurde; „Mit der ‚Genehmigung‘ des Ministeriums wurde die für Tomaten geltende Beschränkung aufgehoben.“es wurde gesagt.

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung des Preisanstiegs und der Auswirkungen des Erdbebens; hatte Tomatenexporte bis zum 14. April 2023 eingeschränkt. Die Entscheidung basierte auf dem Zusammenhang von „Ernährungssicherheit und Preisstabilität“.

Das Ministerium hob die Beschränkungsentscheidung heute auf. In dem Schreiben der Generaldirektion für Ernährung und Kontrolle an die 81. Provinzialdirektion für Land- und Forstwirtschaft heißt es, dass die für Tomaten geltende Beschränkung mit Zustimmung des Ministeriums aufgehoben wurde.

Folgende Begriffe wurden im Artikel verwendet:

Es wurde festgestellt, dass der Export von Tomatenprodukten bis zu einer zweiten Anweisung im Rahmen des „Communiqué on the Export of Some Agricultural Artifacts“ eingeschränkt ist, und es wurde berichtet, dass für Exportanträge kein Pflanzengesundheitszeugnis ausgestellt werden sollte. Mit Zustimmung des Ministeriums vom 07.03.2023 und Nummer 9127479 wurde die für Tomaten geltende Beschränkung aufgehoben. In diesem Zusammenhang schadet die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses für den Export von Tomaten (frisch/gekühlt) nicht.


Landwirte protestierten gegen die am 2. März 2023 getroffene Entscheidung. Bauern im Kaş-Distrikt von Antalya forderten die Aufhebung der Entscheidung, gegen die sie neulich protestiert hatten. Hersteller hatten die Autobahn Kalkan-Fethiye D-400 für den Verkehr gesperrt. (PHÖNIX)

T24

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