Basisverordnung für Elektrofahrzeuge; SCT erhöht sich um 550.000 TL für Fahrzeuge, die 160 Kilowatt nicht überschreiten.

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Für Elektrofahrzeuge wurde eine besondere Bemessungsgrundlage für die Verbrauchsteuer erlassen. Der Beschluss trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Der Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dem Beschluss wurden lediglich die Basisgrenzwerte für Elektrofahrzeuge angehoben.

SCT erhöht sich um 550.000 TL für Fahrzeuge, die 160 Kilowatt nicht überschreiten.

Dementsprechend wurde die SCT-Basis für Fahrzeuge, deren Motorleistung 160 Kilowatt nicht übersteigt, von 700.000 TL auf 1 Million 250.000 TL erhöht. Für Fahrzeuge mit einer Motorleistung über 160 Kilowatt wurde die SCT-Basis von 750.000 TL auf 1 Million 350.000 TL erhöht.

An den Steuersätzen für Elektrofahrzeuge wurden keine Änderungen vorgenommen.

Während sich der Steuersatz für Fahrzeuge mit einer Motorleistung über 160 Kilowatt in der Mitte von 10 bis 40 Prozent ändert, liegt der Steuersatz für Fahrzeuge mit einer Motorleistung von über 160 Kilowatt in der Mitte von 50 bis 60 Prozent.

T24

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