Steuererleichterungen für Gehirnerschütterungsspenden aus Deutschland

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Nach den Erdbeben in der Türkei und in Syrien in Kahramanmaraş hat das Bundesfinanzministerium die steuerlichen Regelungen für Spenden zur Unterstützung von Erdbebenopfern gelockert.

Die Maßnahmen des heute veröffentlichten Katastrophenrundschreibens seien mit den Landesfinanzministerien abgestimmt worden und umfassen die Verlegung vom 6. Februar bis zum 31. Dezember 2023, teilte das Bundesfinanzministerium am Dienstag mit.

Inmitten der steuerlichen Vorteile des Rundschreibens steht auch die Tatsache, dass Spenden an gemeinnützige Organisationen oder spezielle Hilfskonten für eine steuerlich absetzbare Spendenrechnung nicht erforderlich sind. Spenden an gemeinnützige Organisationen sind in Deutschland steuerfrei. Als Nachweis für die steuerliche Absetzbarkeit der Spende kann das Finanzministerium jedoch eine Spendenrechnung verlangen. Mit dem heute veröffentlichten Disaster Circular wurde betont, dass eine solche Bitte um Spenden für Erdbebenopfer nicht gestellt wird und Bankauszüge oder Barzahlungsdokumente ausreichen.

Vereine können Spenden sammeln

Mit dem Rundschreiben können auch Vereine, die in Bereichen wie Sport, Musik, Garten und Kultur tätig sind, Spenden für Erdbebenopfer sammeln und steuerlich geltend machen. Diese normalerweise steuerbegünstigten Ärztekammern können nur in ihren eigenen Bereichen Spenden sammeln, die in ihrer Satzung festgeschrieben sind. Mit dem Rundschreiben heißt es, dass diese Ärztekammern besondere Aktionen zur Hilfe für die Erdbebenopfer ins Leben rufen und in diesem Rahmen Geld und Sachhilfe sammeln und an Bedürftige weiterleiten können.

betriebliche Vorteile

Zu den Annehmlichkeiten des Rundschreibens gehören auch Unternehmen, die Geschäftspartner in Erdbebengebieten haben. Demnach kann ein Unternehmen, das aus seinem Vermögen in Deutschland in angemessenem Umfang Hilfe leistet, um die Fortführung der Geschäftsbeziehungen zu seinem erdbebengeschädigten Partner sicherzustellen, diese Maßnahme vollständig von seinen Betriebskosten abziehen können.

Hilfe für Erdbebenopfer

Unternehmen können auch ihre Mitarbeiter, die durch das Erdbeben Verluste erlitten haben, finanziell unterstützen. Die steuerliche Abzugsgrenze solcher Beihilfen ist zwar auf 600 Euro innerhalb eines Jahres vorgesehen, kann aber in „Notfall-Sonderfällen“ erhöht werden. In dem heute vom Finanzministerium bekannt gegebenen Rundschreiben wurde betont, dass die Situation der von den Beben betroffenen Personen in der Türkei und in Syrien grundsätzlich als „Notfall-Sonderlage“ zu werten ist.

Mitarbeiter vieler Unternehmen in Deutschland hatten eine Hilfsaktion durchgeführt, indem sie auf einen Teil ihres Gehalts verzichteten. Bei solchen Solidaritätsaktionen wird der erlassene Gehaltsanteil bei der Steuererklärung vom steuerpflichtigen Preis abgezogen.

T24

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