Die SGK hat die Pfandrechte an Rechten und Forderungen im Erdbebengebiet abgeschafft

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Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat die Zwangsvollstreckungsverfahren für die Rechte und Forderungen von Arbeitgebern und Rentnern in den Provinzen abgeschafft, die am 6. Februar von den Erdbeben in Kahramanmaraş betroffen waren.

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit führt weiterhin viele Maßnahmen im Rahmen der Arbeiten für Katastrophengebiete nach dem Erdbeben durch.

Die SGK beschloss, die Pfandrechte an Rechten und Forderungen in den von den Beben im Zentrum von Kahramanmaraş betroffenen Provinzen aufzuheben.

In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 251.830 E-Pfandrechte in der Region aus dem System entfernt. Es wurde jedoch beschlossen, die Pensionspfandrechte bis zum 31. August 2023 zu verschieben.

Darüber hinaus werden aufgrund der Schulden im Rahmen des Aufschubs die Vollstreckungsverfahren gemäß den Entscheidungen des Gesetzes Nr. 6183 über die Beitreibungsverfahren für öffentliche Forderungen eingestellt und nach dem Aufschubzeitraum werden keine neuen Vollstreckungsverfahren eröffnet .

Für die Forderungen im Rahmen der Stundung werden die Veräußerungsvorgänge der gepfändeten Waren innerhalb der Stundungsfrist nicht durchgeführt, sofern die Pfändungen der zuvor gepfändeten beweglichen oder unbeweglichen Sachen beseitigt werden.

Wer die Bedingungen erfüllt, profitiert von Incentives

Schulden im Rahmen der Stundung werden gestundet und in Raten für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten im Rahmen von Artikel 48 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 6183 ohne Erhalt von Stundungszinsen und unter der Bedingung der Bereitstellung anderer Bedingungen gezahlt in den einschlägigen Rechtsvorschriften.

Die Institution ist verpflichtet, die prägnanten und erstklassigen Leistungserklärungen der Chefs in den vom Erdbeben betroffenen Provinzen vom Januar, Februar und März dieses Jahres bis zum 26. Mai 2023 vorzulegen, ihre Schulden über die gesetzliche Zahlungsfrist hinaus bis zum 6. Februar zu begleichen und aufzuschieben Prämienschulden bis zum 31. August 2023. Er kündigte auch an, dass sie von den Anreizen profitieren werden, sofern sie Zahlungen leisten.

Versicherte mit 4/b (BAĞ-KUR) in der Region profitieren weiterhin von den Anreizen, wenn sie ihre Schulden vor der gesetzlichen Zahlungsfrist und gestundeten Beitragsschulden bis zum 31. August 2023 begleichen.

GSS-Prämienschulden auf 31. August verschoben

Die Frist für die nicht bezahlten Beitragsschulden von 1 Million 786 Tausend 658 Inhabern von Allgemeinen Krankenversicherungen (GSS), deren Beiträge selbst gezahlt werden, und die bis Juli 2023 anfallenden Beitragsschulden wurde auf den 31. August 2023 aktualisiert. Für GSS-Prämienschulden, die vor dem 6. Februar überfällig sind, werden bis zum 31. August keine Verzugsstrafen und Verzugszuschläge erhoben.

(AA)

T24

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