Aufgrund von Erdbeben wurden die Steuer-, Foto- und Gebührenbefreiungsfristen verlängert

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Aufgrund der Erdbeben in Kahramanmaraş wurde beschlossen, den Befreiungszeitraum für Steuer-, Lichtbild-, Gebührenbefreiungsdokumente und Exportkredite ohne Dokumente bis Ende des Jahres zu verlängern.

Die vom Handelsministerium erstellte Erklärung zur Änderung der Erklärung über die Befreiung von Steuern, Fotografien und Gebühren bei Ausfuhren, Transithandel, Verkäufen und Lieferungen, die als Ausfuhren betrachtet werden, und Devisenertragsdienstleistungen und -aktivitäten, wurde im Amtsblatt veröffentlicht Amtsblatt und in Kraft getreten.

Verlängert bis 31. Dezember

Dementsprechend laufen aufgrund der am 6. Februar in Kahramanmaraş aufgetretenen Erdbeben die Befreiungsfristen für die Steuer-, Foto-, Gebührenbefreiungsdokumente/undokumentierten Exportkredite, deren Hauptsitz oder Produktionsstätten sich in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya befinden, am 31 Dezember 2023. Es wurde als angemessen befunden, den Befreiungszeitraum für die Steuer-, Lichtbild-, Gebührenbefreiungsdokumente der Unternehmen, die zuvor gekündigt wurden und deren Exportverpflichtungskonten jetzt nicht geschlossen wurden, und für die zuvor verwendeten Exportkredite ohne Dokumente zu verlängern das Datum des Inkrafttretens dieses Artikels.

Die vorgenannten Fristen werden vom Ministerium für elektronisch ausgestellte Steuer-, Lichtbild- und Gebührenbefreiungsdokumente und vom Ministerium für von Amts wegen ausgestellte Steuer-, Lichtbild- und Gebührenbefreiungsdokumente und physisch von der zuständigen Bank für Exportkredite ohne Dokumente auf Antrag von festgelegt der Unternehmen an das Ministerium, am 31. Dezember 2023. Verlängert bis (einschließlich dieses Datums).

Darüber hinaus, obwohl sich ihr Hauptsitz oder ihre Produktionsstätten nicht in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya befinden, Unternehmen, die über Steuer-, Foto- und Gebührenbefreiungsdokumente verfügen, die belegen, dass sie die Befreiungstätigkeit in den genannten Provinzen ausüben, sofern sie für die gelten Ministerium bis zum 31. Dezember 2023 und erfüllen die anderen Bedingungen. können von der in der Mitteilung angegebenen zusätzlichen Frist profitieren.

(AA)

T24

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