Empfehlung der Anwaltskammer Nr. 2, keine Anwaltskosten von Erdbebenopfern zu erheben

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Die Istanbuler Anwaltskammer Nr. 2 hat eine Empfehlungsentscheidung für ihre Mitglieder getroffen, „keine Anwaltsgebühren von Bürgern zu verlangen, die bei den Erdbeben in Kahramanmaraş Verluste erlitten haben“.

In dem auf dem Social-Media-Account der Rechtsanwaltskammer veröffentlichten Post „Istanbul No Mitglieder erhalten keine Anwaltskosten, wenn sie eine Vertretungsmission übernehmen, und der Anwaltspreis, der der anderen Partei auferlegt wird, ist ebenfalls erfahren. Es hat eine Empfehlung angenommen, die aufgrund der Katastrophe zurückgelassenen Waisenkinder zu spenden. Begriffe verwendet wurden.

T24

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