Spenden an AFAD und Red Crescent werden steuerlich abgesetzt

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Katastrophen- und Notfallmanagement für von Erdbeben betroffene Überlebende (EINE MODEERSCHEINUNG) Alle Geldspenden und Beihilfen, die auf die von der Ratspräsidentschaft und dem Türkischen Roten Halbmond bekannt gegebenen Konten eingehen, werden von Einkommens- und Körperschaftssteuerzahlern abgezogen. Für den Abzug der Spenden sind Bankbelege der Zahlung ausreichend.

Abteilung Einnahmenverwaltung (IOD)Laut Aussage auf der Website werden Spenden und Hilfen von Einkommens- und Körperschaftssteuerzahlern geleistet, um die Bedingungen zu beseitigen, die das allgemeine Leben nach den Erdbeben, deren Epizentrum Kahramanmaraş ist, beeinträchtigen, und um die dringenden Bedürfnisse der zu decken die Opfer.

Alle Geldspenden und Hilfen, die auf die von der AFAD-Präsidentschaft und dem Türkischen Roten Halbmond für Katastrophenopfer bekannt gegebenen Konten geleistet werden, werden von Einkommens- und Körperschaftssteuerzahlern abgezogen. Bankbelege über die Zahlung reichen aus, damit die Spenden abgezogen werden können.

Um die Regelungen zu beseitigen, die das allgemeine Leben nach Erdbeben negativ beeinflussen, können Einkommens- und Körperschaftssteuerzahler auch die in ihren Betrieben vorhandenen oder von außen beschafften notwendigen Materialien spenden. Spenden können ebenso wie an das AFAD-Präsidium selbst, aber auch an von AFAD geleitete öffentliche Einrichtungen und Organisationen überwiesen werden. Alle in diesem Rahmen geleisteten Spenden sind rabattierfähig, sofern Nachweise über den Inhalt der zu spendenden Waren und deren Eingang bei den zuständigen Institutionen vorliegen. Bei Spenden und Hilfsmitteln im Sinne des Wortes wird keine Umsatzsteuer berechnet und die auf die zu spendenden Waren anfallende Umsatzsteuer kann auch von Unternehmen rabattiert werden. (AA)

T24

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