Arbeitslosengeldzahlungen in den betroffenen Bundesländern sind am 15. Februar fällig.

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Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat im Rahmen der Maßnahmen nach den Erdbeben in Kahramanmaraş vom 6. Februar die Arbeitslosenversicherung vorgezogen.

Am 5. März 2023 zu zahlende Arbeitslosengeldzahlungen für Februar und Halbzeitarbeitsgeldzahlungen, die am 28. Februar 2023 zu zahlen sind, werden am 15. Februar 2023 in Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Gaziantep, Hatay, Die vom Erdbeben betroffenen Provinzen Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Şanlıurfa und Osmaniye werden hinterlegt.

Im Einklang mit den getroffenen Maßnahmen werden die Februarzahlungen des Arbeitslosen- und Halbzeitgeldes am 15. Februar 2023, die Zahlungen für März am 21. März 2023 und die Aprilzahlungen am 19. April 2023 gezahlt.

T24

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