Stellungnahme des Innenministeriums zu den Sicherheitswarnungen einiger Länder gegenüber der Türkei

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Das Innenministerium stellte fest, dass die im Rahmen der Sicherheitswarnung an die Türkei übermittelten nachrichtendienstlichen Informationen während des Übergabezeitraums akribisch geprüft wurden, und erklärte, dass „Personen aus einem befreundeten Land, deren Namen in der Sicherheitswarnung dieses Landes genannt wurden, in Gewahrsam genommen wurden . kündigte seine Fortsetzung an.

In der Erklärung des Ministeriums wurde berichtet, dass nach den ominösen Aktionen gegen den Koran in Schweden, den Niederlanden und Dänemark in der letzten Zeit alle Bewertungen gegen mögliche Provokationen vorgenommen und Sicherheitsmaßnahmen auf höchstem Niveau ergriffen wurden.

Das Ministerium verwendete in seiner Erklärung die folgenden Begriffe:

„Im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit werden die uns übermittelten Geheimdienstinformationen aus dem oben genannten Land und vielen anderen Ländern, die eine Sicherheitswarnung für die Türkei herausgegeben haben, sorgfältig ausgewertet. Die Personen, die aus einem befreundeten Land kamen und deren Namen in der Sicherheitswarnvermerk des betreffenden Landes, in Gewahrsam genommen wurden: „Die Durchsuchungen ergaben keine Waffen, Munition oder Bewegungsspuren. Die Ermittlungen werden jedoch mit allen Beteiligten akribisch durchgeführt, einschließlich digitaler Geräteuntersuchungen.“

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T24

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