Das Wohnungsfinanzierungsprogramm wurde in der Türkischen Großen Nationalversammlung angenommen

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Der Gesetzesvorschlag für das neue Wohnungsfinanzierungsprogramm wurde vom Plan- und Haushaltsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen.

Dem Vorschlag zufolge wird dem Haushalt des Ministeriums für Finanzen und Finanzen ein Betrag von bis zu 30 Prozent der Finanzierungsrate für die reale Person in den ersten drei Jahren zugewiesen, und der Betrag wird an die öffentliche Bank überwiesen .

Es wird möglich sein, sich an den Wohnungsfinanzierungen zu beteiligen, die den Häusern zustehen, die noch nicht verkauft wurden und sich im Eigentum des Bauunternehmens befinden, und diejenigen, die Häuser aus den noch nicht begonnenen oder laufenden Wohnungsbauprojekten kaufen werden .

Vom Konto des Bauunternehmers bzw. der Finanzierungssumme wird ein 5-prozentiger Umlageanteil auf den Verkaufspreis des Hauses eingezogen und auf befristete Konten bei finanzierenden Banken überwiesen.

 

T24

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