Die Altersgrenze wurde im Busführerschein herabgesetzt!

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Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurde das Führerscheinalter für Busfahrer von 26 auf 24 Jahre herabgesetzt. Der Antrag sei mit dem Ziel gestellt worden, „die Fahrerlücke zu schließen“ und „zur Beschäftigung junger Menschen beizutragen“, hieß es.

Die vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgearbeitete „Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung“ trat nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Mit der Verordnung war es nach Bereitstellung der notwendigen Grundlagen möglich, Blindenhunde in Bussen für sehbehinderte Fahrgäste zu halten.

Während die Fahrzeugaltersregel, die die Grundkapazität im Personenverkehr bereitstellen wird, von 12 auf 15 erhöht wurde, wurde die Anzahl der Unternehmen, die Dienstleistungen für Vermittlungsdienste erbringen können, von 10 auf 20 erhöht, wodurch internationale Personenvermittlungsdienste erbracht werden können Dienstleistungen auch für inländische Spediteure.

Bei den Meldungen der Flüge, die aus zwingenden Gründen in der Personenbeförderung nicht durchgeführt werden konnten, oder der gewünschten zusätzlichen Flüge, die den Passagiernachfragen angepasst werden sollen, wurden erleichternde Regelungen getroffen.

Darüber hinaus wurden Vorkehrungen getroffen, um die Verfahren für Unternehmen zu beschleunigen, die Personen befördern werden. In diesem Zusammenhang wurde die Altersgrenze für Fahrer, die große Busse nutzen werden, von 26 auf 24 Jahre gesenkt, um die Fahrerlücke zu schließen und zur Beschäftigung junger Menschen beizutragen.

 

T24

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