Die Termine der zu leistenden Zuzahlungen an öffentlich Bedienstete stehen fest.

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Mit dem im Staatsanzeiger veröffentlichten Präsidialerlass wurden die Termine der zu leistenden Zusatzzahlungen an Staatsangestellte und Bergbauarbeiter festgelegt.

Der Präsidialbeschluss über die Festlegung der Dauer der im Jahr 2023 zu leistenden zusätzlichen Zahlungen für das Personal, das in den vom Gesetz Nr. 6772 erfassten Einrichtungen arbeitet, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach soll die erste Hälfte der in diesem Jahr für Beschäftigte des Landes und der staatsnahen Organisationen zu zahlenden Zuzahlung am 27. Januar und die zweite Hälfte am 17. April erfolgen.

Von diesem Personal wird am 22. Dezember die gesamte Zuzahlung an die in den Untertagebetrieben von Bergbauunternehmen zu leistenden Zuzahlungen ausgezahlt. (DHA)

T24

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