Habertürk: Der Staatsrat hat es für rechtmäßig befunden; Die Türkei ist offiziell aus der Istanbul-Konvention ausgetreten!

0 139

Der Staatsrat der Kammern für Verwaltungsstreitigkeiten (IDDK) hat die Entscheidung zum Austritt aus der Istanbul-Konvention für rechtmäßig befunden.

Laut Habertürk TV ist die Türkei nach der vom Staatsrat mit Stimmenmehrheit gebilligten Entscheidung offiziell aus der Istanbul-Konvention ausgetreten.

Der Rat der Verwaltungsgerichtskammern des Staatsrates beschloss, die Einwendungen der Rechtswidrigkeit des Rücktritts vom Vertrag „zurückzuweisen“. Er lehnte den Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Präsidenten, vom Vertrag zurückzutreten, ab und bestätigte die Entscheidung der 10. Kammer des Staatsrates.

Mit der rechtmäßigen Entscheidung des İDDK, vom Vertrag zurückzutreten, ist die Türkei offiziell aus der Istanbul-Konvention ausgetreten.

Details kommen…

Was ist passiert?

Der Beschluss des Präsidenten vom 20. März 2021 über den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention wurde im Amtsblatt mit folgenden Worten veröffentlicht:

„Aufhebung des Abkommens des Europäischen Rates zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und diesbezügliche Bemühungen, unterzeichnet im Namen der Republik Türkei am 11.05.2011 und genehmigt durch Beschluss des Ministerrates vom 10.02.2012, in Bezug auf die Republik Türkei, Präsidialerlass Nr. 9 „Es wurde gemäß dem dritten Punkt entschieden.“

Die Entscheidung wurde in vielen Städten protestiert; Unter Betonung, dass die Istanbul-Konvention sehr wertvoll ist, um Gewalt und Tötung von Frauen zu verhindern und Frauen zu schützen, haben Frauen- und Menschenrechtsorganisationen Einwände gegen die Situation erhoben. In der Folge wurden zahlreiche Klagen auf Aufhebung der Entscheidung und Aussetzung der Vollstreckung eingereicht.

Die 10. Kammer des Staatsrates lehnte die Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung in den anhängigen Rechtssachen ab; Er habe die zur Nichtigerklärung der Entscheidung eingereichten Klagen als Anhörungen gesehen.

Der Ankläger des Staatsrates äußerte eine Stellungnahme in Richtung Aufhebung der Entscheidung. Die 10. Kammer des Staatsrates hat in den vier Anhörungen die Ansichten der Parteien und des Staatsanwalts des Staatsrates aufgenommen und anschließend ihre Entscheidung bekannt gegeben.

Der Staatsrat befand die Entscheidung des Präsidenten für gesetzeskonform und beschloss, den Fall abzuweisen.

Die Türkei war das erste Land, das das European Board Agreement on the Prevention of Violence Against Women and Domestic Violence and Efforts unterzeichnet und ratifiziert hat, das als Istanbuler Vertrag bekannt ist, seit es am 11. Mai 2011 in Istanbul zur Unterzeichnung aufgelegt wurde.

T24

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.