Veröffentlicht im Amtsblatt: Eine gentechnisch veränderte Maissorte und ihre Produkte dürfen in Tierfutter verwendet werden

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Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat auf Antrag des Verbandes der Geflügelfleischindustriellen und des Züchterverbandes die Verwendung einer gentechnisch veränderten Maissorte und ihrer Produkte in Tierfutter zugelassen. Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Auf Antrag des Verbands der Weißfleischhersteller und -züchter (BESD-BIR) wurde eine gentechnisch veränderte Maissorte für die Verwendung in Tierfutter als geeignet befunden.

Die Biosicherheitsentscheidung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend erörterte das Ministerium die Berichte des Ausschusses für wissenschaftliche Risikobewertung und des Ausschusses für sozioökonomische Bewertung und genehmigte die Verwendung einer gentechnisch veränderten Maissorte und ihrer Produkte in der Tierernährung.

Die Entscheidung gilt für 10 Jahre. Dabei kann die betreffende Maissorte nur als Tierfutter oder Futterrohstoff verwendet werden.

Die Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen bei Verpackung, Transport, Schutz und Transport von Mais und seinen Artefakten werden in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer des Werks und dem Spediteur getroffen. Die Verpackung des Artefakts wird reißfest und zersplitterungsbeständig sein, und die Fahrzeuge, in denen die Massenartefakte transportiert werden, werden mit einer Plane abgedeckt, um zu verhindern, dass die Arbeiten die Umwelt kontaminieren.

Innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Entscheidung wird der Plan einschließlich der Sicherheits- und Notfallmaßnahmen dem Biosicherheitssekretariat vorgelegt. (AA)

T24

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