Bei der Anschaffung von Behindertenfahrzeugen wurde die Obergrenze der Verbrauchsteuerbefreiung angehoben.

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Die Befreiungsgrenze für die Sonderverbrauchssteuer (SCT) wurde von 450.000 500 Lire auf 1 Million 4.000 200 Lire beim Fahrzeugkauf von behinderten Bürgern erhöht.

Erklärung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen (Revenue Management) zur Änderung der allgemeinen Bekanntmachung zur Durchführung der Sonderverbrauchssteuer (II)-Liste (laufende Nr.: 11), allgemeine Bekanntmachung über die besondere Kontaktsteuer (laufende Nr.: 21) und allgemeine Erklärung zur Kraftfahrzeugsteuer ( Seriennummer: 55) wurde in der heutigen Wiederholungsausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Dementsprechend wurde die Befreiungsgrenze von der Sonderverbrauchssteuer (SCT) von 450.000 500 Lire auf 1 Million 4.000 200 Lire beim Kauf von Fahrzeugen für behinderte Bürger erhöht.

Andererseits wurde die in der ersten Einrichtung des Abonnements für tragbare Telefone erhobene feste Steuer um 122,93 auf 260 Lire erhöht, was dem Neubewertungssatz entspricht.

Gemäß der Allgemeinen Erklärung zur Kraftfahrzeugsteuer wurde der Neubewertungssatz, der für 2022 auf 122,93 Prozent festgelegt wurde, auf 61,5 Prozent festgelegt, um bei der Bestimmung der Kraftfahrzeugsteuerpreise für 2023 mit dem Beschluss des Präsidenten anzuwenden.

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T24

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