1 Million 104 Tausend Haustiere wurden gechipt

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Die Frist zum Chippen von Haustieren läuft am 31. Dezember ab. Bisher wurden 1 Million 104 557 Haustiere, darunter 647 397 Katzen, 457 142 Hunde und 18 Frettchen, identifiziert und erfasst. Darüber hinaus können Tierhalter, die bis zum 31. Dezember eine Erklärung bei den zugelassenen Institutionen abgegeben haben, ihre Tiere im Jahr 2023 ohne Strafe mit einem Mikrochip versehen lassen.

In Übereinstimmung mit dem Tierschutzgesetz Nr. 5199 und der „Verordnung über die Identifizierung und Registrierung von Katzen, Hunden und Frettchen“ müssen die Besitzer von Haustieren ihre Tiere identifizieren und bis zum 31 Dezember 2022 spätestens. . Diejenigen, die den Registrierungsprozess bis Ende des Jahres nicht abschließen, werden mit einer Geldstrafe von 3.642 Lire belegt. Strafen werden von den Landes-/Bezirksdirektionen für Land- und Forstwirtschaft und den Fachdirektionen für Naturschutz und Nationalparks verhängt. Katzen, Hunde und Frettchen, die älter als 6 Monate sind, werden nach Auferlegung einer Verwaltungsstrafe von den Land- und Forstdirektionen der Provinzen/Bezirke registriert.

Wie wird der Mikrochip angebracht?

Der Mikrochip, der eine 15-stellige Codenummer enthält, wird mittels eines Injektors unter der Haut in der Mitte der beiden Schulterblätter des Tieres oder auf der linken Halsseite nahe dem Ohr angebracht. So kann durch Auslesen des Handterminals (Mikrochip-Lesegerät) festgestellt werden, wem die ausgesetzten Katzen und Hunde gehören. Alle Impfungen im Zusammenhang mit der Vergangenheit des Tieres, insbesondere die Tollwutimpfung, werden erfasst.

Nach Angaben des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Generaldirektion für Ernährung und Inspektion, wurden seitdem im ganzen Land 1 Million 104.557 Haustiere, darunter 647.397 Katzen, 457.142 Hunde und 18 Frettchen, identifiziert und registriert 1. Januar 2021.

‚Erklärung‘ gegen Störungen

Es wurden auch Vorkehrungen für diejenigen getroffen, die ihre Haustiere aufgrund von Mikrochip-Versorgung oder systembedingten Problemen nicht registrieren konnten. Demnach kann bei Antragstellung der Halter der gehaltenen Tiere mit einer „Erklärung“ bis zum 31.12.2022 bei der Land-/Kreisdirektion für Land- und Forstwirtschaft das Mikrochip-Antrags- und Registrierungsverfahren ohne Strafverfahren in der Folgezeit abgeschlossen werden. Tierhalter können bei freien Tierärzten sowie bei Landes-/Bezirksdirektionen Meldungen abgeben.

Alle Informationen werden aufgezeichnet

Mit dem Antrag erfasst PETVET den Namen des Haustiers, die Passnummer, den Typ, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe, das Geburtsdatum, den Namen des Besitzers, die Provinz, den Bezirk, das Dorf/die Nachbarschaft und Kontaktinformationen für den Notfall. Mit dem Antrag werden auch Impfungen, Halterwechsel, Verlust und durchgeführte Operationen des Tieres erfasst. Zudem müssen der Verlust, der Diebstahl oder die Zerstörung von Pässen spätestens innerhalb von 60 Tagen den Land- und Forstdirektionen gemeldet werden. In diesem Fall kann trotzdem ein Reisepass ausgestellt werden. Wenn der Besitzer des Haustiers das 16. Lebensjahr überschritten und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Heimtierhalter sind für alle Arten der Pflege und Fütterung ihrer Tiere verantwortlich und können sie nicht alleine lassen.

Eine Strafe von 6.72 Lire für diejenigen, die gehen

Wer ein Haustier auf der Straße findet, stellt bei der nächstgelegenen Land- und Forstwirtschaftsdirektion fest, wem das Tier gehört. Wenn das ausgesetzte Haustier nicht von der Person adoptiert werden soll, die es findet, wird das Tier von der nächstgelegenen Gemeinde mit einem Pflegeheim in das Tierpflegeheim gebracht. Eine Verwaltungsstrafe von 6.72 Lire wird für diejenigen verhängt, die ihre Haustiere aussetzen. Darüber hinaus müssen die Tiere im Todesfall innerhalb von 30 Tagen der Direktion für Land- und Forstwirtschaft gemeldet und die Pässe der Tiere eingereicht und vom System abgezogen werden. (DHA)

T24

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