Tierärzte hatten eine Verlängerung beantragt; Erklärung zur Kennzeichnung von Heimtieren des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft

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Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft gab bekannt, dass die Besitzer von Haustieren ihre Tiere im „Pet Pet Registration System“ (PETVET) registrieren müssen, indem sie ihre Tiere bis spätestens 31. Dezember identifizieren.

In der Erklärung des Ministeriums zur Kennzeichnung und Registrierung von Haustieren „ Seit dem 1. Januar 2021 wurden 950.813 Haustiere identifiziert und erfasst. Gemäß dem „Tierschutzgesetz Nr. 5199“ und der „Verordnung über die Identifizierung und Registrierung von Katzen, Hunden und Frettchen“ müssen Tierhalter ihre Tiere bis spätestens 31. Dezember 2022 bei PETVET identifizieren und registrieren. PETVET zeichnet den Namen des Tieres, die Passnummer, den Typ, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe, das Geburtsdatum, den Namen des Besitzers, die Provinz, den Bezirk, das Dorf/die Nachbarschaft und Notfallkontaktinformationen auf. Außerdem können Informationen zu Impfungen, Besitzerwechseln, Verlusten und durchgeführten Operationen des Tieres erfasst werden.es wurde gesagt.

„Ausstellung eines internationalen Heimtierausweises“

Mit der Verordnung Tierhalter; mit der Feststellung, dass er verpflichtet ist, die Identifizierung von Katzen, Hunden und Frettchen sicherzustellen und Angaben über Geburt, Tod, Verlust, Besitzerwechsel an die Landes-/Kreisdirektionen zu melden, „Seit dem 1. Januar 2021 wurden insgesamt 950.813 Haustiere, darunter 543.846 Katzen, 406.000 951 Hunde und 16 Frettchen, registriert. Um die Unannehmlichkeiten zu überwinden, wenn die Eigentümer der Haustiere einen Antrag stellen eine Meldung an unsere Landes-/Kreisdirektionen bis zum 31.12., das Chip-Antrags- und Registrierungsverfahren kann ohne Strafverfahren in der Folgezeit abgeschlossen werden Gleichzeitig mit der Registrierung von Heimtieren wird in internationalen Standards der „Heimtierpass“ ausgestellt. Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung von Pässen muss dies spätestens innerhalb von 60 Tagen bei der Landes-/Bezirksdirektion gemeldet werden, in diesem Fall können Pässe wieder ausgestellt werden.Aussagen waren enthalten.

„Tod, Transport von Haustieren und Adoption eines Haustieres von der Straße“

In der Fortsetzung der Erklärung wurde ausgeführt, dass der Tod von eigenen Haustieren innerhalb von 30 Tagen den Landes-/Bezirksdirektionen gemeldet und die Pässe der Tiere abgegeben und vom System abgebucht werden sollten:

„Für das Besitzerwechselverfahren von Heimtieren muss der Besitzerwechsel der Datenbank und des Passes des neuen Besitzers des Tieres innerhalb von 60 Tagen bei der Landes-/Kreisdirektion mit der ‚Heimtierwechsel-Bescheinigung‘ beantragt werden.

Der Mikrochip des Haustiers muss angebracht werden, sein Reisepass muss ausgestellt und in PETVET registriert werden, wenn es mit einem Passagier oder gewerblich ins Ausland reist.

Beim Transport von Haustieren im Inland ist der Reisepass obligatorisch.

Gegen den Besitzer eines Haustieres ohne Reisepass werden Verwaltungssanktionen verhängt. Gemäß dem „Tierschutzgesetz Nr. 5199“ müssen streunende Tiere von den örtlichen Behörden identifiziert werden.

Tiere, die von der Straße adoptiert werden sollen, können straflos registriert werden. Wenn der Identifizierungsprozess der Tiere, die von der Straße adoptiert werden sollen, noch nicht abgeschlossen ist, wird ein Antrag an die Tierheime gestellt und die Identifizierung wird mit dem „Certificate of Adoption“ versehen, und sie können dort registriert werden PETVET durch die Provinz-/Bezirksdirektionen ohne Strafe.

Es gibt keine Einschränkungen für die Behandlung von Straßentieren durch Tierärzte.“ (DHA)

KLICK – Mikrochip weg, Tierärzte bitten um Verlängerung der Ruhepause

T24

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